33061 nicht mehr pro Extremität
Im alten EBM konnte man die Ziffer 33061 zweimal abrechnen in einer Sitzung für zwei Extremitäten. Nach dem Wortlaut im neuen EBM ist die Nummer 33061 nur noch einmal pro Sitzung ansetzbar - egal ob ein oder zwei Extremitäten sonografisch untersucht werden. Ist diese Interpretation richtig?