TIPP DES TAGES
Neue Obergrenze für Jobsharer
Ärzte, die eine Jobsharing-Praxis betreiben, sollten am besten noch in diesem Jahr die Anhebung ihrer Punktzahlobergrenze beantragen. Grund dafür ist, dass durch den EBM 2008 bei etlichen Fachgruppen die Punktbewertungen für Einzelleistungen erhöht werden.
Damit werden die bisherigen Obergrenzen für Jobsharing-Praxen unzutreffend, die ja noch auf den niedrigeren Bewertungen des alten EBM beruhen. KVen und Krankenkassen können für die Praxen zwar die Neuberechnung der Obergrenzen beantragen, sie müssen aber nicht. Dagegen ist eine Neubestimmung durchzuführen, wenn die Jobsharing-Praxen selber dies beantragen. Der Antrag ist an den zuständigen Zulassungsausschuss zu richten.