Tipp
Unfallversichert auf die Weihnachtsfeier
Auch während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und das selbst, wenn ein Unfall bei gemeinsamen sportlichen Aktivitäten passiert.
Versichert sind laut der gesetzlichen Unfallversicherung VGB in Hamburg alle Tätigkeiten, die dem Gemeinschaftszweck dienen. Allerdings nur, wenn die Unternehmens- bzw. Praxisleitung oder deren Beauftragter die Feier veranstaltet und auch selbst daran teilnimmt.
Und, wenn die Teilnahme an der Feier auch allen Angehörigen des Unternehmens offen steht. Vorsicht gilt jedoch bei mitgebrachten Familienmitgliedern, die sind nämlich nicht versichert.