TIPP DES TAGES
Verbrannte Belege sind ersetzbar
Brände in der Praxis passieren zum Glück nur selten. Sollten die Räume dennoch in Flammen aufgegangen sein, kann die Feuerversicherung nicht darauf bestehen, dass Belege vorgelegt werden, wenn diese verbrannt sind. Der Bundesgerichtshof gab einem Geschäftsmann recht, der seine Versicherung auf Zahlung verklagt hatte. Das sture Beharren auf den Belegen sei besonders dann nicht zu rechtfertigen, wenn der Versicherte anbietet, Buchungsunterlagen sowie Zeugen für die Anschaffung von Geräten beizubrigen. Der von der Feuerversicherung betriebene Ausschluss des Eigentumsbeweises sei unter "keinen denkbaren Gesichtspunkten nachvollziehbar und deshalb willkürlich", so das Gericht.
Az.: IV ZR 341/07