TIPP DES TAGES
Drei-Jahres-Frist erst ab Rechnungsstellung
Patienten müssen innerhalb von drei Jahren ihre Rechnung für Privat- sowie Selbstzahlerleistungen begleichen. Wichtig ist, dass die Frist erst mit dem Datum der Rechnungsstellung beginnt und nicht mit dem Beginn oder dem Ende der ärztlichen Behandlung. Das hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Wichtig für Ärzte ist, rechtzeitig Mahnungen zu schicken, um Säumer auf die Zahlungspflicht hinzuweisen. Als letzter Ausweg steht die Pfändung an, die sich indes unter Umständen nur lohnen kann, wenn der Schuldner nicht in Privatinsolvenz gegangen ist. Bequemer kann es sein, die Rechnungsstellung privaten Abrechnungsdienstleistern zu überlassen.
Az.: 3 S 23/07