Ärzte aus Drittstaaten

Ärztetag fordert drittes Staatsexamen

Drittes Examen sorge für Gleichbehandlung und mehr Patientensicherheit, meinen die Delegierten.

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Hürde Staatsexamen: Für ausländische Ärzte aus Drittstaaten ist ein drittes Examen in der Diskussion.

Hürde Staatsexamen: Für ausländische Ärzte aus Drittstaaten ist ein drittes Examen in der Diskussion.

© Daniel Ernst / stock.adobe.com

MÜNSTER. Der 122. Deutsche Ärztetag hat sich erneut dafür ausgesprochen, dass Ärzte aus Drittstaaten das dritte Staatsexamen ablegen müssen, bevor sie in Deutschland die Approbation erhalten. Zunächst wollten die Delegierten dies zur zwingenden Voraussetzung machen, schwächten die Entscheidung aber später etwas ab.

Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den deutschen Kollegen und der Patientensicherheit sei das dritte Staatsexamen dringend erforderlich, sagte Dr. Simone Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. „Wir brauchen eine Prüfung, die für alle gleich ist.“ Niemand könne die Echtheit von Dokumenten überprüfen, die Kandidaten als Nachweis vorlegen. „Sie können Urkunden im Ausland kaufen!“, betonte Heinemann-Meerz.

Sorge um Misstrauenskultur

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, warnte dagegen vor einer Festlegung auf das dritte Staatsexamen als einzigem Zugang zur Approbation. Das wäre seiner nach Ansicht nach Ausdruck tiefen Misstrauens auch gegenüber ausländischen Ärzten, die heute schon hier tätig sind.

„Eine solche Diskriminierung der ausländischen Kollegen, die bereits eine Anerkennung haben, dürfen wir in deren Interesse nicht mitmachen, damit kein Schatten auf sie fällt.“ Mit seinem Plädoyer konnte er sich aber nicht durchsetzen.

Obwohl der Ärztetag zuvor mit großer Mehrheit einem Antrag gefolgt war, der eine bundesweit einheitliche Prüfung für ausländische Ärzte aus Drittstaaten „analog dem dritten Staatsexamen“ vorsieht, legten sie sich im nächsten Schritt auf das Staatsexamen als einzige Messlatte fest.

Antrag entschärft

Diese Entscheidung wurde allerdings in der zweiten Lesung des Antrags wieder abgemildert. Statt „zwingend“ soll das dritte Staatsexamen künftig „grundsätzlich“ vorausgesetzt werden. „Wir wollen keine Verwässerung, sondern klare Verhältnisse“, verteidigte Dr. Gerd Scheiber aus Thüringen die ursprüngliche Fassung des Antrags.

Nur mit der weniger scharfen Formulierung, die der Entschlussfassung des vorherigen Deutschen Ärztetages entspreche, könne die BÄK in den notwendigen Dialog mit der Politik treten, warb dagegen Dr. Hans Albert Gehle aus Westfalen-Lippe für die Änderung. Mit ihr konnten die meisten Delegierten dann offensichtlich doch besser leben.

Für notwendig hält der Ärztetag auch ein Register, das einen Überblick darüber gibt, welche ausländischen Ärzte die erforderliche Kenntnisprüfung dreimal nicht bestanden haben und damit keinen Antrag auf die Approbation mehr stellen können. Dafür hatte sich der Deutsche Ärztetag bereits im vergangenen Jahr in Erfurt stark gemacht.

„Da nach wie vor kein Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen erfolgt, kann eine unerlaubte Wiederholung bereits nichtbestandener Prüfungen nicht sicher verhindert werden“, argumentierten Vertreter der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Ihr Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. (iss)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Noch kein Land in Sicht

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