Palliativversorgung - eine Bestandsaufnahme
Im April 2007 ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) neu im Paragraf 37 SGB V verankert worden. Das Ziel: Gesetzlich Krankenversicherte, die an einer weit fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankung leiden und in ihrer letzten Lebensphase einer besonders aufwändigen oder speziellen Versorgung bedürfen, sollen in der eigenen häuslichen Umgebung und in Würde sterben können. Hochspezialisierte Palliative Care Teams sollen eine bessere Versorgungsqualität garantieren.
Nachgewiesen wurde inzwischen, dass SAPV deutlich weniger Kosten als die herkömmliche Versorgung schwerstkranker Menschen am Lebensende verursacht. Das belegen etwa Zahlen des Wiesbadener Palliativmediziners Dr. Thomas Nolte. Doch der Aufbau von flächendeckenden SAPV-Strukturen gestaltet sich schwieriger als gedacht. In der palliativmedizinischen Versorgung gibt es immer noch viele Defizite. Bundesweit bleibt die SAPV-Vertragslandschaft ein Flickenteppich.
Es gibt Krankenkassen, die sich der Herausforderung konsequent und verantwortungsvoll gestellt haben. Andere Kassen aber müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass ihnen an SAPV-Verträgen wenig gelegen ist.
(fuh)
Palliativversorgung in Deutschland. Wie gut sind wir aufgestellt? Zur Bedeutung von Netzwerken. Eine Bestandsaufnahme. Donnerstag, 6. Mai, 14.00 bis 15.45 Uhr.