Korruption: Ärzte müssen mit mehr Klagen rechnen

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Auf Ärzte kommen harte Zeiten zu. Das vermutet zumindest ein Medizinrechtler. Hintergrund ist ein erwartetes Urteil des BGH. Niedergelassene Ärzten könnten künftig als Amtsträger der Kassen gelten - mit gravierenden Auswirkungen.

DÜSSELDORF (kab). Das ausstehende Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur möglichen Einstufung von niedergelassenen Ärzten als Amtsträger wird zu einem starken Anstieg von Korruptionsverfahren gegen Mediziner führen, erwartet Herbert Wartensleben, Fachanwalt für Medizinrecht.

"Wir erleben die totale Kriminalisierung eines Verhaltens, das früher allenfalls als moralisch anstößig galt", sagte er auf der Medica Juristica.

Bei einer Einstufung als Amtsträger im Auftrag der Krankenkassen könnten Mediziner künftig strafrechtlich wegen Vorteilsnahme belangt werden.

Buchgeschenke schon Korruption?

"Das bedeutet, man hat einen Vorteil dafür erhalten, dass man etwas vollkommen Legales getan hat."

Darunter könnte etwa ein teures Buchgeschenk oder die Überlassung eines Gerätes durch eine Pharmafirma als Dank für die Teilnahme an einer Studie fallen.

Theoretisch fielen aber auch Geschenke von Patienten unter diese Regelung.

Genehmigungen in der Klinik

Angestellte Klinikärzte können sich die Annahme solcher Vorteile von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen und machen sich damit vor dem Gesetz nicht strafbar.

Diese Möglichkeit ist niedergelassenen Ärzten allerdings verwehrt, erläuterte Wartensleben auf der Medica. "Wen sollen sie denn fragen, die Krankenkassen vielleicht?"

Dies seien keineswegs nur akademische Fragen, sondern Probleme, mit denen sich die Mediziner bald auch in der Praxis konfrontiert sehen werden, erwartet der Anwalt.

"Honorar muss genug sein"

Selbst wenn der Bundesgerichtshof zu der Entscheidung gelangt, dass Vertragsärzte keine Amtsträger sind, könnten sie immerhin noch als so genannte Beauftrage der Kassen eingestuft werden.

Auch das bringe schärfere Regelungen bei Bestechlichkeit und Bestechung mit sich.

Tenor der BGH-Sicht sei offenbar: "Die Ärzte kriegen doch ein Honorar, das muss genug sein", kritisierte Wartensleben.

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