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Wollen wir noch Fortschritt?

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Zwei Gesetze haben die Rahmenbedingungen für Innovationen beeinflusst: Das AMNOG mit der frühen Nutzenbewertung und das Versorgungsstrukturgesetz mit neuen Regelungen zur Evaluation innovativer ärztlicher und medizintechnischer Leistungen.

Damit wurde der Verbotsvorbehalt für neue Leistungen in der stationären Versorgung modifiziert und die Anwendung innovativer Medizin in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung erleichtert.

Sichtbare Auswirkungen zeigt inzwischen die frühe Nutzenbewertung: Bei gut 60 Prozent der bislang vom IQWiG beurteilten Wirkstoffe hat der GBA keinen Zusatznutzen zur Vergleichstherapie gesehen.

Vielen dieser Innovationen droht nun ein Erstattungspreis auf dem Niveau von Generika. Hersteller stehen damit vor der Frage, ob es bei diesen Rahmenbedingungen noch möglich ist, auf dem deutschen Markt präsent zu sein.

"Wollen wir noch medizinischen Fortschritt? Zur Frage möglicher Konsequenzen für die Patientenversorgung." Mit Prof. Bernd Brüggenjürgen, Prof. Dietrich Andresen, Prof. Hans-Peter Bruch, MdB Michael Kretschmer, Dr. Heinz Riederer (Sanofi-Aventis), Dr., Theodor Windhorst (BÄK). Donnerstag, 14. Juni, 9.30 bis 11 Uhr.

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