Antikorruptionsgesetz

Compliance in der Privatpraxis

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FRANKFURT/MAIN. Das Antikorruptionsgesetz, das Anfang Juni in Kraft getreten ist, zielt vor allem auf die Kassenpraxen. Doch wer für die Verordnung von Arzneimitteln oder auch die Zuweisung von Patienten einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, der kann auch als Privatarzt oder bei der Behandlung von Selbstzahlerpatienten ins Visier der Staatsanwaltschaft kommen.

In welchen Fällen Compliance-Probleme auch Privatmedizin betreffen und wo Fehlverhalten zu Ermittlungen der Behörden führen kann, wird beim 3. Tag der Privatmedizin in Frankfurt am Main ganz zum Schluss thematisiert.

Im moderierten Interview geben zwei ausgewiesene Medizinrechtsexperten Auskunft über die Sicht von Staatsanwalt und Rechtsbeistand auf strafrechtliche Fragen an der Grenze von Kooperation und Korruption.

Rede und Antwort stehen Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Frankfurt, und Rechtsanwalt Felix Rettenmaier, Partner der Societät Rettenmaier & Adick in Frankfurt, Koblenz und Bonn. (ger)

Die Teilnahme am 3. Tag der Privatmedizin kostet 165 Euro. Infos und Programm unter:   www.tag-der-privatmedizin.de

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