DGIM 2017

Lassen die Leitlinien Platz für Phytos?

Pflanzliche Arzneimittel sind in einigen Indikationen eine Alternative zu chemisch definierten Mitteln oder können entsprechende Behandlungen ergänzen. Mehr und mehr werden Phytotherapeutika in Leitlinien erwähnt.

Von Veronika Schlimpert Veröffentlicht:
Stellenwert: Welche Hinweise auf Therapieoptionen der Phytotherapie gibt es?

Stellenwert: Welche Hinweise auf Therapieoptionen der Phytotherapie gibt es?

© beermedia / fotolia.com

Die Mehrheit der Deutschen hält Naturheilmittel und Phytopharmaka in der Gesundheitsvorsorge für wichtig – ein Umstand, der womöglich dazu beiträgt, dass auch unter Schulmedizinern ein Umdenken eingesetzt hat. Vertreter der Naturheilkunde und konventionelle Mediziner bewegen sich langsam aufeinander zu, der Umgang mit komplementärmedizinischen Methoden ist rationaler geworden.

Das gilt besonders für die Phytotherapie, deren Anwendung in manchen Indikationen wie einfachen Atemwegsinfektionen oder benigner Prostatahyperplasie durchaus am Anfang stehen kann; bei anderen sind sie eine gute Ergänzung zu chemisch definierten Arzneimitteln.

International ist zu beobachten, dass versucht wird, mit gut konzipierten Studien phytopharmakologische Konzepte auf ein hohes Evidenzniveau zu heben. So verwundert es nicht, wenn sich auch in medizinischen Leitlinien deutschsprachiger Fachgesellschaften zunehmend Hinweise auf Phytopharmaka finden, wenngleich es insgesamt noch wenige sind.

Professor Karin Kraft, Internistin und Inhaberin des Lehrstuhls für Naturheilkunde der Uni Rostock, befasst sich unter anderem regelmäßig mit dem Stellenwert von Phytotherapeutika in AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-Leitlinien. Im Jahre 2012 zum Beispiel waren demnach in lediglich 17 von insgesamt 101 S3-Leitlinien Hinweise auf phytotherapeutische Optionen zu finden, davon fünfmal mit einem hohen bis sehr hohen Empfehlungsgrad, in sieben Leitlinien gab es unklare oder negative Empfehlungen. Sie moderierte in Mannheim zu diesem Thema auch die Veranstaltung "Naturheilverfahren in internistischen Leitlinien".

Ein Beispiel: Gastrointestinale Funktionsstörungen und Erkrankungen. Bereits 2009 hatte Professor Karin Kraft nach Auswertung verschiedener Leitlinien aus diesem Fachgebiet festgestellt, dass Phytotherapeutika allenfalls ausnahmsweise erwähnt würden, obwohl pflanzliche Drogen bei guter Verträglichkeit eine oft unmittelbar erfahrbare Wirkung zeitigten.

In der S2k-Leitlinie zur chronischen Obstipation werden zwar einige komplementärmedizinische Methoden aufgezählt, Hinweise auf Phytotherapie fehlen jedoch (Z Gastroenterol 2013; 51: 651-672), obwohl dieselben Fachgesellschaften DGVS (Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten) und DGNM (Deutsche Gesellschaft für Neurogastroenterologie und Motilität) an anderer Stelle phytotherapeutische Empfehlungen abgeben, nämlich beim Reizdarmsyndrom.

Immerhin handelt es sich hier um eine – derzeit in Überprüfung befindliche – S3-Leitlinie zum Reizdarmsyndrom. Und Phytotherapeutika waren zumindest in der im Jahre 2011 publizierten Version an verschiedenen Stellen berücksichtigt, so etwa Pfefferminzöl und Kümmelöl zur Therapie bei abdominellen Schmerzen sowie bei Stuhlunregelmäßigkeiten, etwa mit Einzel- und Kombinationsphytotherapeutika.

Bei RDS mit Obstipation wird in der 2011-Version der Leitlinie ein Serotoninrezeptor-Agonist erst dann empfohlen, wenn Ballaststoffe, Phytopharmaka oder Probiotika nicht effektiv gewesen sind.

Hingewiesen wird des Weiteren auf das Phytopharmakon STW-5, einem Gemisch aus neun Pflanzenextrakten, das sich in einer deutschen Multicenterstudie bei RDS als effektiv erwiesen hat. Unter STW-5-Behandlung bessern sich bei vielen RDS-Patienten Beschwerden wie Blähungen, abdominelle Distension, Meteorismus und Flatulenz.

In deutschen Leitlinien dürfen bislang keine Produktnamen genannt werden. Das führt bei Erwähnung phytotherapeutischer Optionen oft zu praktisch wenig hilfreichen Hinweisen wie zum Beispiel in der Nationalen Versorgungsleitlinie "Unipolare Depression". Dort wird auf eine Metaanalyse verwiesen, wonach Johanniskraut-Extrakte zur Therapie bei leichten und mittelgradigen Depressionen wirksam sind. Es sollten jedoch nur Präparate eingesetzt werden, "für die eine klinische Wirksamkeit durch eigene Studien belegt ist". Konkrete Hinweise auf solche Präparate fehlen.

Die Nutzer solcher Leitlinien müssten theoretisch nun also selbst noch Recherchearbeit leisten, wollen sie leitliniengerecht handeln, müssten sich die zitierten Studien besorgen, sie lesen und bewerten. Ein Aufwand, den die Experten der Leitlinienkommissionen bereits betrieben hatten und den Leitlinienleser, so sei hier unterstellt, doch eigentlich vermeiden möchten. (ner)

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