Video-Umfrage

"Keine AU-Bescheinigungen aus der Ferne"

Das Fernbehandlungsverbot wurde gelockert - Ausnahmen sind Rezeptausstellung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Wir haben in einer Video-Umfrage Ärzte am Rande des Ärztetags befragt, was sie über die Einschränkungen denken.

Veröffentlicht:
Video

An dieser Stelle finden Sie Inhalte von movingimage EVP GmbH Um Videos von movingimage zu integrieren, brauchen wir Ihre Zustimmung. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von movingimage übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier .

Veröffentlicht: 11.05.2018 © Springer Medizin

ERFURT. Der Deutsche Ärztetag hat das Fernbehandlungsverbot gelockert. Der Beschluss sieht vor, dass Ärzte "im Einzelfall" auch bei ihnen noch unbekannten Patienten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien vornehmen dürfen. Sofern dies "ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt" gewahrt.

Doch es gibt Einschränkungen: Die Krankschreibung per Telefon oder Videokonferenz ist tabu. Und auch für ein Rezept müssen Patienten in die Praxis kommen.

Wie denken Ärzte über diese Ausnahmeregelungen? Die "Ärzte Zeitung" hat am Rande des Ärztetags vier Ärzte und eine Medizinstudentin in einer Video-Umfrage dazu befragt. (ajo/ths)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen