Zahnersatz: Inkasso macht Probleme

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BERLIN (HL). Das Bundesgesundheitsministerium hat zugestanden, daß es noch ungelöste Probleme beim Inkasso der ab dem 1. Januar 2005 geltenden gesonderten Versicherungspflicht für den Zahnersatz gibt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Zahnersatz keine Leistung der GKV mehr, vielmehr können Versicherte eine Zusatzversicherung entweder bei ihrer Krankenversicherung oder bei der Privatassekuranz abschließen.

Das Problem ist: Der Beitragseinzug bei Rentnern und bei Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld erhalten, ist verwaltungstechnisch außergewöhnlich aufwendig. Für diesen Versichertenkreis müßten die Beiträge individuell erhoben werden.

Zur Klärung will das Gesundheitsministerium am 19. Mai Gespräche führen.

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