Sichere Medizinprodukte bald Pflicht
BERLIN (cin). Ab dem 1. August sollen in medizinische Einrichtungen nur noch Sicherheitsprodukte verwendet werden. Damit läuft nun die Frist endgültig ab, innerhalb derer alte Praxisbestände spitzer und scharfer medizinischer Instrumente aufgebraucht werden sollten. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie jetzt hingewiesen. Die neuen Regelungen gelten für Arbeitgeber in Arztpraxen und Krankenhäusern.
Der Grund für die Maßnahme: Arbeitnehmer in medizinischen Berufen sollen vor Nadelstichverletzungen geschützt werden. Denn im deutschen Gesundheitswesen ereignen sich nach Expertenangaben jährlich etwa 500 000 Nadelstichverletzungen.
Seit August 2006 gilt die Novelle der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA). Darin wurde verbindlich festgeschrieben, in welchen Bereichen und bei welchen Tätigkeiten in der Medizin Sicherheitsprodukte anzuwenden sind.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.bvmed.de/themen/Nadelstichverletzungen/