Kammer zahlt nicht, wenn die Haftpflicht fehlt

KÖLN (eb). Die Ärztekammer haftet nicht für Behandlungsfehler ihrer Mitglieder, wenn diese pleite und nicht berufshaftpflichtversichert sind. Das hat das Landgericht Dortmund im Fall eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes entschieden.

Veröffentlicht:

Wie der Anwalt-Suchservice mitteilt, hatte sich ein Mann aus dem Ruhrgebiet wegen akuter Beschwerden in die Behandlung eines HNO-Arztes begeben. Als die Beschwerden nach einiger Zeit nicht nachließen, wechselte der Patient den Arzt.

Der neue Facharzt entdeckte ein bösartiges Krebsgeschwür an der Schilddrüse, das er operativ entfernte. Gegen den ersten Arzt erstritt der Mann vor Gericht daraufhin 32 500 Euro Schmerzensgeld. Doch der Mediziner konnte weder zahlen noch hatte er eine Berufshaftpflichtversicherung.

Der Mann forderte daraufhin das Geld von der Ärztekammer ein. Schließlich müsse die Kammer dafür Sorge tragen, daß ihre Angehörigen haftpflichtversichert seien, so seine Meinung. Doch die Kammer weigerte sich - und dies zu Recht, wie das Landgericht Dortmund entschied.

Die Ärztekammer nehme ihre gesetzliche Überwachungspflicht allein zum Zweck der Sicherung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems und des Ansehens des Berufsstandes wahr, so die Richter.

Die staatliche Überwachungsaufgabe der Kammer sei dagegen keine Amtspflicht gegenüber dem einzelnen Patienten. Die Kammer müsse daher nicht kontrollieren, ob ihre Mitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Es reiche aus, so das Gericht, wenn sie ihre Mitglieder auf die Notwendigkeit einer Versicherung hinweise - und das habe sie bei dem HNO-Arzt getan.

Urteil des Landgerichts Dortmund, Az.: 8 O 428/03

Mehr zum Thema

Gesundheitsversorgungsgesetz

Alles für die Baby-Boomer: Entbudgetierung zunächst für Hausärzte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert