Enquete für restriktive Regeln bei Lebendorganspende

BERLIN (hak). Die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" will die gesetzlichen Grundlagen für Lebendorganspenden nicht erweitern. Eine entsprechende Empfehlung stimmte das Bundestagsgremium am Montag ab.

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Danach soll es bei den Regeln des Transplantationsgesetzes bleiben, das eine Lebendorganspende nur zwischen Menschen erlaubt, die miteinander verwandt sind oder sich "in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen".

Damit wären selbst sogenannte Cross-Over-Spenden, für die sich zwei fremde Paare kennenlernen, weiter nur in einer juristischen Grauzone möglich. Gänzlich ausschließen will die Enquete anonyme Lebendspenden oder die Bildung von Organpools, in die Menschen spenden, die ihren Partnern einen besseren Platz auf der Warteliste für Lebendspenden sichern wollen. Dieses Modell wird von Eurotransplant gefordert.

Grund für die restriktive Entscheidung der Enquete ist die Angst vor Organhandel. "Wir führen diese Diskussion vor dem Hintergrund großer wirtschaftlicher Interessen", sagte Enquete-Vize Dr. Wolfgang Wodarg. Die Cross-Over-Spende zu erlauben, hieße auch, Argumente gegen anonyme Lebendorganspenden zu verlieren und damit den Organhandel zu befördern. "Wenn wir wollen, daß Menschen mehr Organe spenden, müssen wir Vertrauen schaffen", so Wodarg.

Das gelinge nur mit Regeln, die Mißbrauch von Organspenden ausschließen. Wenn die Zahl der Organspenden trotzdem nicht steige, müsse die Gesellschaft damit leben. "Wir können nicht mehr Organe transplantieren, als die Menschen bereit sind zu spenden", so Wodarg.

Widerspruch gegen die Enquete-Empfehlung kommt von der FDP. Die Kommission verpasse damit die Chance, die deutschen Gesetze internationalen Entwicklungen anzupassen und schwerkranken Patienten neue Lebensperspektiven zu eröffenen, sagte Michael Kauch. Auch in der Ärzteschaft ist eine Liberalisierung der Gesetzgebung zur Lebendorganspende umstritten.

Während die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer fordert, anonyme Lebendspenden und Poolinglösungen zu erlauben, ist der BÄK-Vorstand zurückhaltender. Cross-Over-Spenden würden zwar neue Chancen für Organempfänger eröffnen, aber die Gefahr der Kommerzialisierung bergen, warnte BÄK-Hauptgeschäftsführer Professor Christoph Fuchs.

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