Frau erhält Niere ihres toten Mannes

NEU-ISENBURG (nsi). In einem Berliner Transplantationszentrum ist Mitte Januar eine Niere von einem hirntoten Spender gezielt auf dessen dialysepflichtige Ehefrau verpflanzt worden.

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Eine solch gerichtete Organspende von einem Hirntoten verstößt gegen die Verteilungsregeln bei Eurotransplant (ET), weshalb die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), die in Deutschland die postmortale Organspende organisiert, sich mit ET über das Vorgehen geeinigt hat. Auch der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer, der Göttinger Jurist Professor Hans-Ludwig Schreiber, hielt diese Entscheidung für richtig.

    Verwandtschafts-
beziehungen sollen kein Maßstab bei Spenden sein.
   

DSO-Vorstand Professor Günter Kirste bezeichnete sie im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" als "menschlich die einzig vernünftige". Er plädiert dafür, das Transplantationsgesetz zu ändern und gerichtete Organspenden von Toten zuzulassen wie bei der Lebendspende: auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Kranke, die dem Spender persönlich verbunden waren.

Das allerdings wäre eine ziemliche Kehrtwende in den Verteilungsprinzipien, wie sie dem Transplantationsgesetz und den darauf basierenden Richtlinien der Bundesärztekammer zu Grunde liegen. Dort heißt es, die Verteilung der Organe hätte sich am Stand der medizinischen Wissenschaft zu orientieren, besonders an Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.

Soziale Kriterien wie Verwandtschaftsbeziehungen oder ethnische Zugehörigkeit sind auch im Vorfeld der Diskussionen über das Gesetz abgelehnt worden. Noch auf ihrer Sitzung im Dezember 2005 hatte die Ständige Kommission Organtransplantation diese Ablehnung als richtig bestätigt.

"Wenn ein bestimmter Patient de facto auf die erste Stelle der Warteliste katapultiert wird, widerspricht dies den gesamten Gerechtigkeitsvorstellungen, die hinter der Wartelistenregelung stehen", so der Medizinjurist Professor Jochen Taupitz aus Mannheim.

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