Regierungsplan

Nur Ärzte dürfen wohl bald Tattoos weglasern

Die Regierung will dem unkontrollierten Geschäft mit Tattoo-Entfernungen einen Riegel vorschieben, so Medienberichte.

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Bisher ist die Entfernung von Tattoos per Laser nicht strikt reguliert – künftig soll sie Ärzten vorbehalten bleiben.

Bisher ist die Entfernung von Tattoos per Laser nicht strikt reguliert – künftig soll sie Ärzten vorbehalten bleiben.

© Damian Gretka / stock.adobe.com

BERLIN. Die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser sollen künftig nur noch Fachärzte vornehmen dürfen. Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat laut Zeitungen der Funke-Mediengruppe eine entsprechende Gesetzesänderung initiiert.

Die Lasergeräte für das Entfernen von Tattoos könnten bislang "von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist, obwohl derartige Anwendungen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden sind", sagte eine BMU-Sprecherin den Zeitungen.

Ärztliche Expertise nötig

Diese Regelungslücke solle geschlossen werden. Auch bei Laseranwendung aus kosmetischen Gründen, sei fachärztliche Expertise erforderlich, so das BMU. Das Ministerium rechne mit einer dreijährigen Übergangsphase, bis ausschließlich Fachkräfte diese Eingriffe vornehmen dürfen.

Die Gesetzesänderung könnte bereits Ende dieses Jahres in Kraft treten, berichtet die zur Funke-Mediengruppe gehörende WAZ. Das Bundesumweltministerium habe eine entsprechende Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts erarbeitet. Darunter falle auch der Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen Zwecken, sprich kosmetische Laser- beziehungsweise Ultraschalltherapien.

Die Anhörung der Verbände habe im Juli begonnen, hieß es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". (ajo/ger)

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