Die DNA-Probe - der Fingerabdruck der Zukunft?

BERLIN (fst). 340 Tötungsdelikte konnten in der Vergangenheit mit Hilfe von DNA-Analysen aufgeklärt werden. Doch erst Fall 341 - das Kapitalverbrechen am Münchener Modehändler Rudolph Moshammer - brachte bei den Parteien die politische Debatte über den häufigeren Einsatz von DNA-Analysen bei der Strafverfolgung ins Rollen.

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Bislang muß eine schwere Straftat - etwa ein Tötungs- oder Sexualdelikt - vorliegen, bevor ein Richter eine DNA-Analyse bei einem Verdächtigen genehmigen darf. So war es auch bei der Tötung des Münchener Modehändlers Rudolph Moshammer. Vom Verdächtigen gab es bereits einen DNA-Datensatz beim Bundeskriminalamt. Der Abgleich mit am Tatort gefundenen Spuren fiel positiv aus - der Fall war gelöst.

CDU/CSU

Dieses Procedere soll nach Wunsch der Unionsparteien einfacher werden. Fünf unionsregierte Länder brachten vergangenen Freitag einen Antrag im Bundesrat ein, der eine häufigere Anwendung von DNA-Tests in der Strafverfolgung ermöglichen soll. Im Kern wollen CDU und CSU zweierlei erreichen: Zum einen soll der Richtervorbehalt entfallen. Dann könnte die Polizei - ohne vorherige Prüfung des Falls durch einen Richter - einen DNA-Test bei einem Verdächtigen vornehmen lassen. Zum anderen will die Union Tests auch bei anderen Straftaten zulassen. Damit würde die DNA-Analyse anderen erkennungsdienstlichen Methoden, etwa der Abnahme eines Fingerabdrucks - gleichgestellt.

SPD

"Wir wollen Deutschland sicherer machen" - mit dieser Ankündigung von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach konnte die Opposition auch angesichts der schnellen Aufklärung des Moshammer-Falls Druck auf die SPD ausüben. Die versuchte die Gesetzesanträge der Union im Rechtsausschuß erst auf die lange Bank zu schieben - und bewegte sich dann doch auf die Union zu.

Ende Januar hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine vorsichtige Ausweitung von DNA-Analysen angekündigt. Die Eckpunkte des geplanten Gesetzentwurfs: Bei der Sicherung anonymer Spuren am Tatort und bei der freiwilligen Entnahme von Speichel- und Blutproben soll keine richterliche Genehmigung mehr nötig sein. Auch möchte Zypries die DNA-Analyse auch bei minderschweren Vergehen zulassen, zum Beispiel bei Mehrfachtätern oder bei Straffälligen mit schlechter Sozialprognose. Eine völlige Gleichstellung von DNA-Probe mit Lichtbild und Fingerabdruck lehnt die Justizministerin aber ab.

F.D.P

Die Zulässigkeit von DNA-Tests auch für geringfügigere Vergehen, ist der FDP zu unkonkret. Sie fordert einen abschließenden Katalog von Straftaten, bei denen eine solche Probe überhaupt zulässig ist. Bestehe bei einem Bürger kein konkreter Tatverdacht, dann bedarf es nach Meinung der Liberalen auch weiterhin einer richterlichen Anordnung. Zudem fordert die FDP klare Rechtsgrundlagen für genetische Reihentests in der Bevölkerung, die nach schweren Verbrechen von der Polizei veranlaßt werden können. "Regelmäßig werden dabei in großem Umfang Daten Unschuldiger erhoben", klagt der FDP-Rechtspolitiker Jörg van Essen.

BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN

Ähnliche Absichten verfolgen die Grünen. Sie verweisen darauf, daß schon nach geltender Rechtslage DNA-Tests oft eingesetzt werden können. So könne zum Beispiel die Polizei bei einem Ladendiebstahl das DNA-Muster von am Tatort gefundenen anonymen Körperzellen ermitteln und mit dem vorhandenen DNA-Muster eines Tatverdächtigen vergleichen. Eine Reform des Strafgesetzbuchs müsse sich eng an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren, fordern die Grünen. Denn das Karlsruher Gericht hat in der DNA-Analyse einen erheblichen Grundrechtseingriff gesehen.

Lesen Sie dazu auch: Nicht jede DNA-Analyse wird beim BKA gespeichert

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