Gynäkologe fordert modernes Gesetz zur Fortpflanzung

HAMBURG (awa). Mittlerweile ist es möglich, bei einer künstlichen Befruchtung eine Schwangerschaftsrate von 40 Prozent zu erreichen und dabei vor allem Mehrlingsgeburten zu vermeiden. Das gelingt, indem nur der Embryo transferiert wird, der bei der Präimplantationsdiagnostik am besten abschneidet. Das deutsche Embryonenschutzgesetz erlaubt dieses Vorgehen jedoch nicht.

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Das Gesetz sollte deshalb dringend erneuert werden, forderte Professor Klaus Diedrich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), auf dem 55. Kongreß der DGGG in Hamburg. Derzeit werde von einer Kommission aus Ärzten, Juristen und Ethikern ein Positionspapier erarbeitet, das ein modernes Fortpflanzungsmedizin-Gesetz dringend befürwortet.

Das derzeit gültige Embryonenschutzgesetz schreibt vor, daß jeder Embryo, der im Reagenzglas entsteht - maximal aber drei Embryonen - zwingend in den Uterus eingesetzt werden muß. Die Schwangerschaftsrate bei diesem Vorgehen liegt in Deutschland aber nur bei 28 Prozent, und bei 38 Prozent der so behandelten Frauen kommt es zu Mehrlingsgeburten.

"Es ist heutzutage jedoch möglich unter dem Mikroskop nach morphologischen Kriterien wie Teilungszeitplan oder Aussehen der Blastomeren einen Embryo auszuwählen, der die größten Chancen hat, sich in der Gebärmutter einzunisten", sagte der Hamburger Gynäkologe. Damit werde in vielen europäischen Nachbarländern eine Schwangerschaftsrate von mehr als 40 Prozent erreicht.

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