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Embryonen sind nur scheinbar geschützt

Ingrid KreutzVon Ingrid Kreutz Veröffentlicht:

Auf den ersten Blick ist das Embryonenschutzgesetz (ESG) eine gute Sache. Verhindert es doch, dass von den zwei bis drei Embryonen, die in vitro erzeugt werden, ein oder zwei zunächst einmal tiefgefroren werden und nur der fitteste - beurteilt etwa anhand von morphologischen Kriterien - in den Uterus übertragen wird.

Auf den zweiten Blick erscheint das ESG jedoch fragwürdig. Denn für viele Embryonen bedeutet es nur einen scheinbaren Schutz. Sie werden in den Uterus übertragen und dann um die 12. Woche getötet, etwa weil die Mutter aufgrund erhöhter Gesundheitsrisiken keine Drillinge austragen möchte.

Oft werden drei Embryonen künstlich gezeugt und transferiert, um die Chancen für eine Schwangerschaft zu erhöhen. Nach Daten des deutschen IvF-Registers wurden aber allein 2004 immerhin 222 Feten in utero getötet, um Mehrlingsgeburten zu verhindern. Nach Paragraf 218 StGB ist das erlaubt.

Wäre es nicht doch das geringere Übel, das ESG zu lockern und zu erlauben, dass nur der Embryo übertragen wird, bei dem die Wahrscheinlichkeit für eine Einnistung im Uterus am höchsten ist, und die übrigen für weitere Transfers eingefroren oder praktisch zur Adoption freigegeben werden?

Lesen Sie dazu auch: Viele IvF-Feten werden später im Mutterleib getötet

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