Akupunkturnachweis stellt Ärzte vor Probleme

STUTTGART/HEIDELBERG (mm). Für einige baden-württembergische Ärzte könnte es eng werden, ab Januar 2008 noch Akupunktur als Kassenleistung anbieten zu können. Der Grund: Die Mediziner, die nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) noch in diesem Jahr Qualifikationen für Akupunktur nachreichen müssen, können im Südwesten nicht auf die Hilfe ihrer Ärztekammer zurückgreifen.

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Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat bundesweit als einzige nicht die Zusatz-Weiterbildung Akupunktur eingeführt. Entsprechend bietet sie auch keine Qualifikationskurse an. "Es könnte knapp werden, alle erforderlichen Qualifikationsstunden zusammen zu bringen", warnen Niedergelassene aus Nordbaden. Die Kollegen müssten längere Anfahrtwege und die Suche nach geeigneten Kursangeboten auf sich nehmen.

Seit dem 1. Januar ist Akupunktur bei GKV-Patienten mit chronischen Schmerzen in Kniegelenk und Lendenwirbelsäule Kassenleistung. Der GBA hatte im Herbst 2006 festgelegt, dass Mediziner, die künftig diese Leistung anbieten wollen, ab Januar 2007 - spätestens nach der Übergangsfrist, also ab Januar 2008 - eine qualitativ hochwertige Ausbildung zur Akupunktur von 200 Stunden vorweisen müssen. Nachweise zu schmerztherapeutischen und psychosomatischen Qualifikationen gehören dazu.

Zurzeit können die niedergelassenen Mediziner in Baden-Württemberg dafür keine Angebote der Kammer nutzen, wie es in anderen Ländern üblich ist. Sie müssen vielmehr auf andere Anbieter zurückzugreifen, die eine "der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer gleichwertige Qualifikation für die Abrechnung der Akupunktur" anbieten. So lautet die Vorgabe des Bundesausschusses.

Über 1000 niedergelassene Ärzte sind derzeit in Baden-Württemberg bereit, Akupunktur als Kassenlei -stung zu erbringen. Dies hatte kürzlich eine Anfrage der Techniker Krankenkasse bei den vier Bezirksdirektionen der KV ergeben.

Ärzte, die derzeit die Akupunktur abrechnen wollen, benötigen die Genehmigung der Selbstverwaltung. Der Großteil der Ärzte, die noch Nachweise erbringen müssen, erhalten diese Genehmigung derzeit jedoch nur befristet ausgestellt. Im Sommer 2006 hat die Kammer mit ihrer Ablehnung der Weiterbildung Akupunktur ein Signal setzen wollen. Die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der Krankenkassen haben die Delegierten der Kammerversammlung damals mehrheitlich abgelehnt.

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