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Eine Grenze ist erreicht

Peter LeinerVon Peter Leiner Veröffentlicht:

Das Klonen menschlicher Embryonen in Deutschland ist verboten. Daran darf auch die Entscheidung in Großbritannien nichts ändern, wo jetzt erstmals in Europa ein Antrag zum therapeutischen Klonen mit menschlichen Zellen genehmigt wurde.

Neue Argumente, die doch noch für das Klonen sprechen könnten, auch wenn es nur zu Forschungszwecken und nicht zur Erzeugung eines Menschenklons ist, gibt es nicht. Das Klonen läßt sich ausreichend gut mit Tierzellen erforschen.

Und um hinter die Geheimnisse embryonaler Stammzellen zu kommen, genügen die verfügbaren menschlichen Zellen, die importiert werden dürfen; es muß dazu nicht extra ein Embryo geklont werden. Forschungsfreiheit kann nicht grenzenlos sein. Und beim Klonen - egal für welchen Zweck - ist eine Grenze erreicht.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Bei der Erforschung des Klonens müssen die britischen Wissenschaftler eine Menge Hürden überwinden

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