Homöopathie - 80 Euro für die Erstanamnese

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HANNOVER (cben). Homöopathische Erst- und Folgeanamnesen werden für 100 000 niedersächsische Versicherte zur Kassenleistung. Seit diesem Monat zahlen die Kassen bei Versicherten der Gmünder Ersatzkasse, der Krankenkasse für Bau- und Holzberufe und der KEH-Ersatzkasse für homöopathische Leistungen, die von bestimmten Vertragsärzten erbracht werden.

Die Kassen und die KV Niedersachsen haben einen entsprechenden Vertrag geschlossen. Die Leistungen dürfen allerdings nur Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" erbringen.

Für die einstündige Erstanamnese erhalten Ärzte einmal im Jahr 80 Euro und für die 15minütige Folgeanamnese, die höchstens einmal im Quartal gemacht werden darf, 30 Euro. "Für die Kassenärzte sind mit dem Vertrag Vorteile verbunden", sagte KV-Vize Volker Steitz: "Sie können nun rechtssicher und zu fairen Konditionen homöopathische Leistungen in ihrer Praxis abrechnen."

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