KOMMENTAR
Wäre Gendoping nachweisbar?
Die auf dem 2. Symposium zum Gendoping geäußerte Behauptung von IOC-Präsident Jacques Rogge, der Nachweis von Gendoping werde künftig möglich sein, klingt so vollmundig wie nebulös. Rogge begründet das damit, daß Dopingproben in Zukunft acht Jahre lang aufbewahrt werden sollen. Aber was garantiert das? Und um welche Dopingproben soll es sich dabei handeln?
Hier muß man sich zunächst vergegenwärtigen, was durch neu entwickelte gentherapeutische Verfahren im Leistungssport möglich wäre: Gendoping könnte zur Bildung von mehr Muskelmasse oder schnelleren Muskelfasern ebenso wie zur Stimulation der Synthese von Hormonen wie etwa Erythropoetin (EPO) zum Einsatz kommen.
Der einzig sichere Nachweis des Gendopings wäre die Identifizierung der eingeschleusten Erbinformation selbst. Dazu müßte den Athleten jedoch vor den Wettkämpfen eine Probe Muskelgewebe entnommen werden. Welcher Sportler würde dem zustimmen?
Jacques Rogges Optimismus erscheint vor diesem Hintergrund wie Zweckoptimismus. Zunächst werden wahrscheinlich erst die Juristen das Wort haben, bis rechtlich zweifelsfreie Testverfahren entwickelt sind.
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