Übergewichtige Lehrer werden in Baden-Württemberg nicht verbeamtet

Von Annette Bräunlein Veröffentlicht:

110 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,83 Metern: zu schwer - zumindest wenn man als Lehrer verbeamtet werden möchte. Stefan Bauer hat das am eigenen Leib erfahren. Beim Gesundheitscheck vor der Verbeamtung wurde bei dem Karlsruher Hauptschullehrer Bluthochdruck wegen Übergewichts diagnostiziert - ein Ausschlußkriterium. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg beklagt, daß Beamtenanwärter immer häufiger wegen eines zu hohen Body-Mass-Index (BMI) abgelehnt würden.

Die GEW kritisiert, daß an der Hürde eines zu hohen BMI auch Lehrer mit hervorragenden fachlichen Beurteilungen scheiterten. Seit etwa zwei Jahren trete das Problem verstärkt auf. Zahlen, wie viele Beamtenanwärter davon insgesamt betroffen sind, gibt es nicht, momentan kümmert sich die GEW Baden-Württemberg um zehn bis 20 Betroffene.

Sie hat sogar ein Infoblatt herausgegeben mit dem Titel: "Der schlanke Staat will schlanke Beamte". Da das Beamtenrecht bundesweit einheitlich ist, ist das Thema potentiell in ganz Deutschland relevant. Beim Hauptvorstand der GEW hat man von dem Problem allerdings noch nichts gehört.

    Auch Sportlehrer sind am BMI gescheitert - wegen der Muskeln.
   

Alfred König, Leiter der Rechtsabteilung der GEW Baden-Württemberg, bemängelt: "Wer raucht und trinkt, kann das bei der Untersuchung hervorragend kaschieren." Renate Renner vom Philologenverband Baden-Württemberg kritisiert den BMI als zufälliges, nicht aussagekräftiges Kriterium für eine Prognose des Risikos einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Das Stuttgarter Kultusministerium hingegen beruft sich darauf, daß laut Gesetz für die Verbeamtung neben der persönlichen und sachlichen Befähigung auch die gesundheitliche Eignung gegeben sein müsse.

"Ab einem BMI über 30 werden Bluthochdruck, Blutzucker und Cholesterin getestet", sagt Ministeriumssprecherin Susanne Neib. Die Amtsärzte gäben dann eine individuelle Einschätzung des Risikos, vorzeitig dienstunfähig zu werden, an die einstellenden Regierungspräsidien. "Wenn jemand nicht verbeamtet wird, heißt das ja nicht, daß er nicht arbeiten kann, es gibt ja auch die Möglichkeit des Angestellten."

Britta Müller vom Deutschen Beamtenbund erklärt, daß es im Gesetz keine ausdrückliche Regelung darüber gebe, was unter gesundheitlicher Eignung zu verstehen sei. Die GEW Baden-Württemberg weiß auch von Sportlehrern, die an einem zu hohen BMI gescheitert seien - ihre Muskeln wogen zu schwer. Einsprüche hätten hier aber zur Verbeamtung geführt, sagt König. (dpa)

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