Brummi-Fahren trotz Insulintherapie

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Hypoglykämien am Steuer sind gefährlich. Fahrer sollten wissen, wie man darauf reagiert.

Hypoglykämien am Steuer sind gefährlich. Fahrer sollten wissen, wie man darauf reagiert.

© Foto: H. Ramm/www.pixelio.de

KÖLN/MÜNCHEN (wst). Eine im Praxisalltag immer wiederkehrende Situation: Ein Typ 2-Diabetiker kann mit oralen Antidiabetika allein nicht mehr zufriedenstellend behandelt werden und bräuchte eigentlich Insulin. Der Patient ist aber Berufskraftfahrer im Schwerlastverkehr und einschlägige Leitlinien legen nahe, dass eine Insulintherapie aufgrund des Hypoglykämierisikos die Eignung für diesen Beruf beendet. Was tun?

Eine Antwort hat der Diabetologe und Arbeitsmediziner Dr. Kurt Rinnert vom Arbeitsmedizinischen Zentrum in Köln im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" versucht. Nach seinen Angaben wurden die "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung" des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin im Bundesverkehrs- und Bundesgesundheitsministerium zuletzt im Jahr 2000 aufgelegt. Für den Einzelfall seien sie aber leider zu wenig konkret und zu wenig differenzierend. Sie sollen daher demnächst überarbeitet werden.

Wörtlich wird in den Leitlinien bislang festgestellt: "Wer als Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden." Gemeint sind damit LKW über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Busse zur Personenbeförderung. Ausnahmen von dieser Regelung setzen "außergewöhnliche Umstände" voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben sind.

Gefahren werden pauschal an KFZ-Gruppe festgemacht

Was aber "die Regel" und was "außergewöhnliche Umstände" sind, bleibt offen. Zudem werde viel zu pauschal das Gefahrenpotenzial primär an der KFZ-Gruppe festgemacht. Eine Hypoglykämie im schnellen Lieferwagen - und der gehört laut Leitlinie zur weniger kritischen Gruppe 1 - auf einer viel befahrenen Autobahn könne weitaus fatalere Konsequenzen haben als eine Hypoglykämie beim Fahrer eines Schwerst-LKW, der sich aber überwiegend mit langsamem Tempo im abgesperrten Baustellenbereich bewegt, betonte Rinnert. Er plädiert für eine sehr individuelle Abwägung des vertretbaren Risikos.

Dabei müsse immer im Blick bleiben, dass es ein Nullrisiko nicht gibt. Man sollte an den Insulin-behandelten Diabetiker nicht höhere Maßstäbe anlegen als an die Allgemeinheit, stellte Rinnert klar.

Ärzte sollten deshalb nicht mit ängstlichem Blick auf die Begutachtungsleitlinien LKW-Fahrern von einer Umstellung auf Insulin abraten. Auch brauchen und dürfen sie bei umgestellten Patienten keine Meldung an den Arbeitgeber oder die Behörde machen.

Eines müssen die betreuenden Ärzte aber unbedingt tun - und das gilt nicht nur bei Berufskraftfahrern, sondern auch bei allen anderen Kraftfahrzeuglenkern: Sie müssen gewissenhaft darauf hinweisen und dokumentieren, dass die Patienten in der Umstellungszeit nicht selbst ans Steuer dürfen, und zwar so lange nicht, bis eine gute und stabile Zuckerstoffwechsellage erreicht wird. Da dies mehrere Wochen bis Monate dauern kann und eine lange Krankschreibung bei Berufskraftfahrern häufig problematisch ist, rät Rinnert, eine Umstellung der Diabetestherapie am Anfang eines Jahresurlaubs zu starten.

Allein eine gute Blutzuckereinstellung genügt aber noch nicht, um Brummikapitäne wieder guten Gewissens auf den Fahrersitz zu schicken. Da Hypoglykämien selbst bei gut mit Insulin eingestellten Diabetikern nie völlig auszuschließen sind, sind die Patienten unbedingt ausführlich und verständlich auf dieses Risiko und die möglichen Folgen im Straßenverkehr hinzuweisen.

Auch müssen die Kraftfahrer gewissenhaft geschult werden, allgemeine und individuelle Vorzeichen einer Hypoglykämie früh genug zu erkennen, um die Fahrt zu stoppen und Gegenmaßnahmen wie die Zufuhr schnell wirksamer Kohlenhydrate einzuleiten. Um auch hier als Arzt auf der sicheren Seite zu stehen, rät Rinnert, jedem Kraftfahrer - und mehr noch jedem Berufskraftfahrer - bei der Umstellung auf eine Insulintherapie ein qualifiziertes Hypoglykämiewahrnehmungstraining zu empfehlen.

Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer

Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, sollten nach Rinnerts Angaben konsequent diese ärztlichen Ratschläge beachten:

  • Sie sollten für Zeichen einer drohenden Hypoglykämie geschult und sensibilisiert sein.
  • Schnell wirkende Kohlenhydrate wie Traubenzucker oder Würfelzucker müssen bei allen Fahrten stets griffbereit mitgenommen werden.
  • Bei Hypoglykämie oder Verdacht darauf die Fahrt nicht antreten beziehungsweise sie sofort unterbrechen, bis die akute Unterzuckerung völlig überwunden ist.
  • Stets Blutzuckermessgerät, ausreichende Zahl von Teststreifen, Diabetikerausweis, Insulinspritzen und gegebenenfalls Glucagon mitführen.
  • Vor Antritt einer längeren Fahrt und dann alle zwei bis drei Stunden die Blutglukosewerte kontrollieren und protokollieren.
  • Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden.
  • Kein Alkohol - auch kein Diätbier - vor und während einer Fahrt trinken.
  • Regelmäßige ärztliche Kontrollen einschließlich augenärztlicher Untersuchungen vornehmen.

Die Patienten sollten zudem daran erinnert werden, dass sie im Straßenverkehr völlig eigenverantwortlich handeln. Für die Folgen einer zu lange ignorierten Hypoglykämie müssen sie juristisch allein geradestehen. Dem Arzt droht nur dann Teilschuld, wenn er erforderliche Aufklärungen oder deren ausreichende Dokumentation versäumt hat. (wst)

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