Fußbehandlung

Zehn Jahre Zertifizierung

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BERLIN. Für eine angemessene Versorgung von Menschen mit diabetischem Fußsyndrom setzen sich seit zehn Jahren die Experten der AG Diabetischer Fuß der DDG überall in Deutschland ein.

Zu den Kriterien für eine Zertifizierung eines Zentrums gehören die Beschäftigung eines Diabetologen, eines Diabetesberaters oder -assistenten sowie eines Wundassistenten, Wundexperten oder Podologen.

Mindestens ein entsprechend ausgestatteter Behandlungsraum muss ausschließlich für die Wundbehandlung zur Verfügung stehen. Für die Gefäßdiagnostik ist ein Doppler-Ultraschallgerät, eine Stimmgabel oder ein Monofilament zur Untersuchung der Sensibilität von Füßen und Beinen und ein Fotoapparat Voraussetzung.

Seit 1. März 2013 muss die Einrichtung zudem nachweisen, dass sie eine Vollzeitkraft "Wundassistent DDG" beschäftigt. (eb)

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