Versorgungsvertrag

Braun BKK setzt auf Telemedizin

Die BKK B.Braun hat einen Vertrag zur telemedizinischen Diabetesprävention und Adhärenzoptimierung bei bereits folgeerkrankten Adipösen geschlossen.

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DÜSSELDORF. Auch die Betriebskrankenkasse des Medizintechnikkonzerns B. Braun Melsungen setzt jetzt auf telemedizinische Patientenbegleitung, um bei adipösen Versicherten und Typ2-Diabetikern eine Lebensstiländerung zu bewirken: Partner des kürzlich geschlossenen bundesweiten Versorgungsvertrages nach Paragraf 140a SGB V ("Besondere Versorgung") sind die Genossenschaft der niedergelassenen Diabetologen (DiaMed), der Anbieter digitaler Patienten-Managementprogramme DiTG GmbH (Deutsches Institut für Telemedizin und Gesundheitsförderung) sowie die Düsseldorfer Managementgesellschaft BCS Best Care Solutions GmbH.

Ziel der zunächst auf zwei Jahre angelegten Allianz sei "die Optimierung der Betreuung durch telemedizinisches Coaching sowie die Förderung der stärkeren Vernetzung von Hausarztpraxen, diabetologischen Schwerpunktpraxen und telemedizinischen Zentren", schreibt die B. Braun BKK. Zudem soll das Telecoaching auch ein besseres Medikamentenmanagement und damit eine bessere Compliance bei Patienten bewirken, die bereits wegen Folge- und Begleiterkrankungen behandelt werden müssen.

Laut Vertragsunterlagen ist das Telecoaching im ersten Jahr aufgeteilt in eine sechsmonatige Intensivphase sowie daran anschließend eine sechsmonatige "Erhaltungsphase" . Im Zuge dessen sollen 14 Telefonate mit dafür infrage kommenden BKK-Versicherten stattfinden. Gearbeitet wird mit dem von der DiTG entwickelten "Telemedizinischen Lebensstil-Interventions-Programm" (TeLIPro), das auch schon von einigen anderen gestezlichen und privaten Kostenträgern eingesetzt wird. In den Vertrag einschreiben können sich Hausärzte und diabetologische Schwerpunktpraxen, vergütungswirksam sei die Vereinbarung seit 1. September dieses Jahres, heißt es.

Als ärztliches Honorar vorgesehen sind eine "kontaktabhängige Koordinierungs- und Betreuungspauschale" (25 Euro einmal im Quartal und maximal viermal pro Versichertenteilnahmejahr) sowie eine zusätzliche Pauschale (17,50 Euro) für die "Betreuung von Versicherten mit erhöhtem Betreuungsaufwand". Darunter rangieren Patienten, die bereits an einer Folgeerkrankung leiden wie beispielsweise Typ2-Diabetes, Herz- oder Nierenerkankungen oder COPD. Diese zusätzliche Pauschale wird ebenfalls einmal im Quartal und maximal viermal im Jahr gezahlt. (cw)

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