Botulinumtoxin hält die Achseln trocken

MÜNCHEN (sto). Übermäßiges Schwitzen ist nach Angaben von Professor Markus Naumann ein stark unterschätztes Problem: Immerhin zwei Prozent der Menschen schwitzen so exzessiv, daß dadurch ihre soziale und berufliche Situation massiv beeinträchtigt ist, so der Würzburger Neurologe. 30 bis 50 Prozent der Betroffenen sind erblich vorbelastet.

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Die bisherigen Behandlungsverfahren bei einer Hyperhidrose der Handflächen, Fußsohlen und der Achseln mit Salben oder Cremes werden nach Naumanns Erfahrung oftmals wegen unerwünschter Wirkungen nicht toleriert. Bei einzelnen Patienten seien sogar chirurgische Maßnahmen indiziert.

Weniger invasiv sei die intradermale Injektion von Botulinumtoxin A, besonders bei der primären axillären Hyperhidrose, berichtete Naumann bei einer Veranstaltung des Unternehmens Allergan in München. Mit etwa zehn Injektionen werde nach ein bis zwei Wochen der maximale Effekt erreicht. Die Wirkung der Behandlung halte im Durchschnitt fünf bis acht Monate an. Nach sechs Monaten liege die Schweißaktivität bei etwa 50 Prozent des Ausgangswertes. Patienten mit axillären Hyperhidrosen sprechen nach Naumanns Angaben zu über 90 Prozent auf die Behandlung an.

Zur exakten Lokalisation der Area-le mit vermehrter Schweißsekretion wird der Jod-Stärke-Test verwendet, erläuterte Naumann. Dabei wird eine Iod-Lösung auf die Haut aufgetragen und nach dem Eintrocknen mit Stärke bestreut. Zonen mit starker Schweißbildung sind durch eine intensive Blaufärbung zu erkennen. Botulinumtoxin A wird gleichmäßig verteilt über die gesamte schwitzende Fläche unter die Haut gespritzt.

Das Botulinumtoxin-Präparat Botox® hat seit August vergangenen Jahres die Zulassung für die Behandlung bei starker, fortbestehender primärer axillärer Hyperhidrose, die störende Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens hat und mit einer topischen Behandlung nicht ausreichend kontrolliert werden kann, teilte das Unternehmen, das seit Juli auch für den Vertrieb des Produkts verantwortlich ist, mit. Bei der Anwendung innerhalb der zugelassenen Indikation übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung, hieß es.

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