Kinder mit Herzfehlern stehen oft zu unrecht im Abseits

Was körperliche Aktivitäten in Sport, Freizeit und Alltag betrifft, werden Kinder mit angeborenen Herzfehlern häufig erheblich unterfordert. Das schadet Körper und Geist.

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Zu unrecht zum Zuschauen verdammt, während die anderen kicken.

Zu unrecht zum Zuschauen verdammt, während die anderen kicken.

© Janssen-Cilag

MÜNCHEN (wst). Eltern, Lehrer, Trainer im Sportverein und manchmal auch Kollegen neigen aus falscher Vorsicht dazu, Kinder mit angeborenen Herzfehlern übertrieben körperlich zu schonen.

Das hat Privatdozent Robert Dalla Pozza vom Universitätsklinikum München Großhadern auf einer Informationsveranstaltung des Bundesverbandes Herzkranke Kinder e.V. in München betont.

Allzuoft sitzen dann die Kleinen vor dem Spielecomputer statt auf dem Fahrrad, sind vom Schulsport befreit oder werden immer wieder auf die Bank verbannt. Es wird ihnen die Aufnahme in den Sportverein verweigert oder von der Mitfahrt ins Schullandheim abgeraten.

Damit wird nicht nur die körperliche Gesundheit und Entwicklung der Kinder behindert, sondern abgestempelt zum Außenseiter drohen sie auch psychosozial Schaden zu nehmen. Erst die Teilnahme an Sport und Bewegungsspiel macht Kinder zu anerkannten Mitgliedern der kindlichen Gesellschaft, so Dalla Pozza.

Keine oder nur geringfügige Einschränkungen nötig

Bei den meisten angeborenen und falls erforderlich korrigierten Herzfehlern sind bezüglich Alltagsaktivitäten und Breitensport keine oder nur geringfügige Einschränkungen - wie etwa die Bevorzugung dynamischer Ausdauer- gegenüber statischen Kraftanstrengungen - notwendig, sagte der Kinderkardiologe.

Es sei eine wichtige Aufgabe von Ärzten, die Kinder mit angeborenen Herzfehlern betreuen, dafür zu sorgen, dass ihre kleinen Patienten das was sie aus kardiologischer Sicht dürfen und sollen auch wirklich dürfen und tun.

Sowohl Eltern, Lehrer, Kindergartenpersonal als auch die Verantwortlichen in den Sportvereinen sind durch Aufklärung und auch mit auf individuelle Belastbarkeitsuntersuchungen gestützten Attesten zu beruhigen.

Vortragscharts unter: www.bvhk.de

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