Ist gute Versorgung bei Lungenhochdruck jetzt gefährdet?
Das zur Kostendämpfung und Qualitätsverbesserung eingeführte Zweitmeinungsverfahren erscheint nur bedingt geeignet für eine seltene Erkrankung wie die pulmonale arterielle Hypertonie (PAH), bei der bereits Versorgungsstrukturen etabliert wurden.
Diese Ansicht vertrat Professor Ekkehard Grünig von der Thoraxklinik Heidelberg auf dem Internistenkongress. Bei dem Verfahren handele es sich nicht um das durchaus sinnvolle Einholen einer zweiten Meinung, sondern um ein Genehmigungsverfahren. Die Zweitmeinungsregelung nach § 73d des Sozialgesetzbuchs V soll sicherstellen, dass hochpreisige Arzneien oder solche mit hohem Risikopotenzial nicht ohne Rückmeldung von einem weiteren Arzt verordnet werden dürfen.
Experte kritisiert eingeführtes Zweitmeinungsverfahren.
Der so genannte Zweitmeiner könne über die beabsichtigte Behandlung vom Schreibtisch aus entscheiden, also eine Pharmakotherapie allein nach Aktenlage genehmigen oder ablehnen, monierte Grünig. Bisher sei nicht einmal sichergestellt, dass nur Experten für PAH Zweitmeiner werden könnten, wie es etwa die Arbeitsgemeinschaft Pulmonale Hypertonie fordert, so Grünig bei dem von Pfizer unterstützten Symposium.
Die Umsetzung der Richtlinie durch die KVen auf Länderebene steht noch aus. Grünig bemängelte auch, dass eine Zweitmeinung auch bei stabil eingestellten Patienten eingeholt werden müsse. (MV)