Finger weg vom einmal verordneten Betablocker

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Bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz, die aufgrund einer symptomatischen Verschlechterung stationär behandelt werden müssen, sollte nach der Entlassung aus der Klinik an einer zuvor verordneten Betablocker-Therapie möglichst nichts verändert werden.

Denn Patienten, bei denen die Dosis reduziert oder der Betablocker gar ganz abgesetzt wird, scheinen eine ungünstigere Prognose zu haben als Patienten, bei denen diese Therapie unverändert beibehalten wird.

Dafür sprechen Ergebnisse einer Analyse von Daten der COMET-Studie, die Dr. Marco Metra aus Brescia vorgestellt hat. Zur Erinnerung: In COMET sind bei über 3000 Patienten mit Herzinsuffizienz die Betablocker Carvedilol und Metoprololtartrat in ihrer Wirksamkeit verglichen worden - mit Vorteilen von Carvedilol bei der Reduktion der Sterblichkeitsrate.

Im Studienverlauf zählten die Untersucher 815 Klinikeinweisungen infolge dekompensierter Herzinsuffizienz. Um diese Patienten zu stabilisieren, werden während der stationären Behandlung Betablocker nicht selten abgesetzt oder in ihrer Dosis reduziert. Metra und Mitarbeiter haben deshalb einmal die Prognose der Patienten in Abhängigkeit davon analysiert, ob und in welcher Form die Betablocker-Therapie nach der Klinikentlassung fortgesetzt worden ist.

Zwischen den Gruppen der Patienten, bei denen Betablocker abgesetzt (8,1 Prozent) oder in der Dosis reduziert (21,5 Prozent) worden waren, entdeckten sie keinen Unterschied in der Sterblichkeitsrate. Als sie diese Gruppen jedoch mit Patienten verglichen, bei denen die Betablocker-Therapie in unveränderter Dosierung weitergeführt worden war, zeigte sich, daß Änderungen des Betablocker-Regimes mit einer signifikant erhöhten Mortalität assoziiert waren.

Metra empfahl deshalb, bei wegen Dekompensation stationär aufgenommenen Patienten nach der Klinikentlassung den Betablocker in gleicher Dosierung wie zuvor beizubehalten. (ob)

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