Vorhofflimmern

IQWiG sieht Zusatznutzen für Apixaban

Es gibt Hinweise auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Apixaban bei Vorhofflimmern. Zu dieser Bewertung der Arznei ist jetzt das IQWiG gekommen.

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KÖLN. Der gerinnungshemmende Wirkstoff Apixaban (Eliquis®) ist seit November 2012 bei Erwachsenen mit nicht valvulärem Vorhofflimmern zur Vorbeugung von Embolien und Schlaganfällen zugelassen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat nun bei einer frühen Nutzenbewertung gemäß AMNOG den Zusatznutzen von Apixaban überprüft.

Wie das Institut mitteilt, gibt es für zwei Patientengruppen jeweils einen Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Apixaban: Bei Patientinnen und Patienten, die auch mit einem Vitamin-K-Antagonisten (VKA) behandelt werden können, ist das Risiko für ein Versterben, einen Schlaganfall oder größere Blutungen geringer als bei einer Behandlung mit Warfarin.

Das gilt laut IQWiG jedoch nur für über 65-Jährige. Bei jüngeren Patienten habe Apixaban keinen Vorteil. Bei Patienten, für die VKA nicht infrage kommen, treten Schlaganfälle und Embolien seltener auf als bei ASS.

Als nicht valvulär bezeichnet man Vorhofflimmern, das nicht durch eine undichte Herzklappe (Valvula) verursacht ist. Apixaban komme, so das IQWiG, für Patienten infrage, die außerdem mindestens einen weiteren Risikofaktor für Schlaganfälle aufweisen, wie etwa Bluthochdruck oder Diabetes mellitus.

Als mögliche VKA habe der G-BA Warfarin oder Phenprocoumon vorgegeben. Zwar verordnen Ärzte in Deutschland fast ausschließlich Phenprocoumon, die besseren Daten zum Nutzen der VKA-Therapie lägen jedoch für Warfarin vor. (eb)

Mehr Infos zur Nutzenbewertung von Apixaban auf: www.iqwig.de

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