Thromboseprophylaxe: Strümpfe-Studien gefordert

Eine Expertengruppe fordert exakte Wirksamkeitsstudien für medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe.

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MÜNCHEN (wed). Der Einsatz von medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen zur Prävention venöser Thrombosen bei immobilisierten Patienten ist in Kliniken seit vielen Jahren gängige Praxis. Wie aber steht es um die Evidenz für diese Maßnahme?

Patienten erhalten nach Op oder bei längerer Bettruhe seit Jahrzehnten in jeder Klinik routinemäßig medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS). Da heute eine medikamentöse Thromboembolieprophylaxe Therapiestandard geworden ist, stellen sich Ärzte immer häufiger die Frage, ob der zusätzliche Einsatz von MTPS noch erforderlich ist.

Auch die aktuelle S3-Leitlinie "Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)" nennt keine klare und zwingende Indikation zur Anwendung von MTPS zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe.

Angesichts der dadurch entstandenen Unsicherheit und der kontroversen Diskussion in der Fachwelt hat sich im November 2011 unter dem Dach des Medical Data Institutes, Starnberg, eine Expertengruppe gegründet, zu der neben Ärzten und Wissenschaftlern auch ein Jurist und ein Gesundheitsökonom gehören.

Mehr Klarheit über eine effektive Thromboseprophylaxe

Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, mehr Klarheit über eine effektive Thromboseprophylaxe zu schaffen und nach Neubewertung eindeutige Empfehlungen zur Anwendung von MTPS zu formulieren.

Bei einem ersten Treffen des Expertenteams in München wurde deutlich, dass die Studienlage für seriöse Empfehlungen derzeit nicht ausreichend ist. Von den Mitgliedern der Gruppe wurde daher gefordert, möglichst rasch geeignete Studien mit biomechanisch exakt charakterisierten Strümpfen zu initiieren, um den Kenntnisstand zum Nutzen von MTPS zu verbessern.

Für eine eindeutige Empfehlung werde darüber hinaus auch eine ökonomische Bewertung des MTPS-Einsatzes benötigt.

Abschließend konnte sich die Mehrheit der Experten bei dem vom Medical Data Institute veranstalteten Workshop darauf verständigen, dass MTPS nicht zuletzt im Sinne der Sorgfaltspflicht weiterhin entsprechend der Empfehlungen in der S3-Leitlinie eingesetzt werden sollten, solange keine belastbaren neuen Daten vorliegen, die eine Neubewertung dieser Prophylaxemaßnahme erlauben.

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