Auch Nierenkranken mit invasiven Mykosen nützt i.v.-Präparat

LEIPZIG (scho). Das Antimykotikum Voriconazol enthält als intravenöse Zubereitung den Lösungsvermittler SBECD, der bei der Therapie von Patienten mit Niereninsuffizienz kumuliert. Dennoch ist die i.v.- Therapie nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Bewertung aus toxikologischer Sicht möglich.

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Voriconazol ist ein Antimykotikum, das etwa bei lebensbedrohlichen invasiven Aspergillosen und Candida-Infektionen verabreicht wird. Problematisch ist die intravenöse Anwendung des Medikamentes bei Niereninsuffizienz. Das i.v.-Präparat enthält - im Gegensatz zu den Tabletten - den Lösungsvermittler SBECD (Natrium-beta-cyclodextrin-sulfobutylether), der bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Niereninsuffizienz kumuliert.

Bei diesen Patienten beträgt die Kreatinin-Clearance weniger als 50 ml pro Minute. Ebenso ist die Clearance von SBECD bei Patienten unter Dialysetherapie auf 55 ml/min vermindert. Im Tierexperiment wirkt SBECD zudem in hohen Dosen toxisch auf Leber (Einzelzellnekrosen) und Nieren (Tubulusschäden).

Vor allem bei Patienten auf Intensivstationen, die beatmet werden, ist eine orale Therapie mit Voriconazol aber nicht möglich, sodass auf die i.v.-Applikation zurückgegriffen werden muss. Dr. Marc-Alexander von Maach von der Universität Mainz hat auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie in Leipzig die Daten von vier dialysepflichtigen Patienten mit invasiver Mykose vorgestellt.

Ziel der Studie war es, die Plasmaspiegel und toxischen Wirkungen von SBECD zu untersuchen. Die Patienten wurden zunächst mit zweimal täglich 400 mg behandelt. Die Erhaltungsdosis bestand aus zweimal täglich 200 mg Voriconazol intravenös (Vfend®) über 14 Tage.

Drei der vier Patienten hatten während der gesamten Therapie eine Niereninsuffizienz, so von Maach bei einem von Pfizer organisierten Symposium. Bei diesen Patienten kam es zu einer starken Akkumulation von SBECD mit Plasmaspiegeln über 500 µg/ml. Normalerweise liegen die Werte unter 1,5 µg/ml. Relevante unerwünschte Wirkungen konnten jedoch bei den Patienten nicht beobachtet werden. Auch die Laborwerte lagen im Normbereich. Von Maach empfahl, dialysepflichtigen Patienten nach genauer individueller Nutzen-Risiko-Bewertung eine Therapie mit intravenös verabreichtem Voriconazol nicht vorzuenthalten.

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