Malaria-Prophylaxe kann noch einen Tag vor der Einreise begonnen werden
Auch bei Last-Minute-Reisen ist eine Malaria-Prophylaxe möglich.
Veröffentlicht:Seit November werden aus mehreren europäischen Ländern Fälle von importierter Malaria tropica aus Gambia gemeldet. Betroffen sind vor allem Reisende aus Dänemark, Finnland, Norwegen, Großbritannien, Holland, Spanien, aber auch Deutschland. Bisher wurden 54 Fälle gemeldet, zwei Patienten starben nach der Rückkehr. Gemeinsam war allen Reisenden, dass sie Last-Minute-Reisen ohne vorherige reisemedizinische Beratung angetreten hatten.
Der überwiegende Teil der Betroffenen hatte keine Malaria-Prophylaxe benutzt, einige hatten Chloroquin aus Restbeständen vorhergegangener Reisen genommen. Zwei Erkrankte hatten sich auf "homöopathische Vorbeugung" verlassen. Die Folgen waren verheerend: außer den beiden Todesfällen kam es zu mehreren komplizierten Verläufen mit zerebraler Malaria, respiratorischer Insuffizienz, Nierenversagen und Gangränen von Fingern und Zehen.
Auch bei Last-Minute-Reisen in Hochrisiko-Gebiete Afrikas ist eine suffiziente Malaria-Chemoprophylaxe anwendbar. So kann mit der Einnahme von Atovaquon/Proguanil (Malarone®) nur einen Tag vor der Einreise ins Malaria-Gebiet begonnen werden. Ebenso verhält es sich mit Doxycyclin, welches zwar in Deutschland nicht für diese Indikation zugelassen ist, aber unter anderem von WHO, PEG und DTG für die Malaria-Chemoprophylaxe empfohlen wird. Eine "off-label"-Verordnung ist auch in Deutschland möglich, allerdings sollte der Reisende darauf hingewiesen werden. Die Einnahme von Doxycyclin sollte bis zu vier Wochen nach Rückkehr aus dem Malaria-Gebiet fortgesetzt werden.
Von einer "homöopathischen Malaria-Prophylaxe" muss dringend abgeraten werden, da diese keinen ausreichenden Schutz vor einer Malaria bieten kann. Die Arzneimittel-Kommission der deutschen Ärzteschaft warnte bereits 1998 vor der Verordnung homöopathischer Mittel zur Malaria-Prophylaxe und drohte berufs- und strafrechtliche Konsequenzen an (Deutsches Ärzteblatt 95 vom 19. Juni 1998).