Kommentar – Impflücken

Fragwürdige Bußgeldregel

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:

Mit der seit dem vergangenen Jahr vorgesehenen Impfberatung von Eltern bei Aufnahme ihres Kindes in eine Kita lassen sich Impflücken aufspüren und schließen. Die meisten Impfungen werden nämlich schlicht vergessen, und es ist dann nur wenig Überzeugungsarbeit nötig, damit sie nachgeholt werden.

Dies ist aber völlig anders, wenn sich Eltern einer solchen Beratung hartnäckig verweigern. Das für solche Fälle geplante Bußgeld und die Meldung ans Gesundheitsamt würde die wenigsten vom Impfschutz überzeugen. Konsequenter wäre es, Kinder zum Beispiel ohne Masern-Impfung gar nicht erst in eine öffentliche Kita oder eine Schule aufzunehmen. Dies mag bei einer Kita noch möglich sein. Was aber, wenn Eltern den Schutz bei einem schulpflichtigen Kind ablehnen? Mit welchen Sanktionen könnten denn hier fehlende Impfungen durchgesetzt werden?

Mit solchen Maßnahmen ließe sich das Masern-Problem in Deutschland im Übrigen nicht lösen. Die größten Impflücken gibt es nämlich bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Weil hier keine Konzepte zur Verbesserung der Schutzraten entwickelt werden, gibt es weiterhin größere Ausbrüche. Und ohne konsequente Nachholimpfungen in diesen Altersgruppen wird sich daran auch nichts ändern.

Lesen Sie dazu auch: Impfberatung: Künftig Bußgeld für sture Eltern

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