Robert Koch-Institut

Impfung gegen Influenza ist weiter sinnvoll

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Zahl der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen (ARE) ist bundesweit zurückgegangen. Die ARE-Aktivität wurde deshalb auf geringfügig erhöht zurückgestuft, berichtet die AG Influenza am Robert Koch-Institut. Das RKI empfiehlt, Risikopersonen ohne Impfschutz noch zu impfen.

In der Woche bis zum 14. Januar (2. KW) wurden 2569 labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle an das RKI gemeldet; seit Beginn der Saison Anfang Oktober waren es 6433 Fälle einschließlich 14 Toten; 11 der Gestorbenen waren über 60 Jahre alt. Etwa jeder dritte Influenza-Patient musste diesen Winter stationär behandelt werden. Seit Ende des Jahres wurden zudem neun Ausbrüche mit mehr als fünf Fällen gemeldet, darunter einer in Schule und fünf in Krankenhäusern.

Die trivalenten Influenzavakzinen (TIV) sind gegen die momentan in Deutschland am häufigsten zirkulierenden Grippeviren nur bedingt wirksam, berichtet das RKI weiter. So werden zurzeit bei etwa 60 Prozent der Influenza-Nachweise B-Viren der Yamagata-Linie gefunden.

Dieser Subtyp ist nur im quadrivalenten Impfstoff (QIV) enthalten. Bei TIV-geimpften Hochrisikopatienten sollte daher eine Nachimpfung mit QIV erwogen werden, empfiehlt das RKI. Dazu gehören Patienten unter Immunsuppression oder mit schweren Grunderkrankungen. Ab nächster Saison empfiehlt die STIKO zudem in Deutschland QIV als Standard. (eis)

Mehr zum Thema

Influenza

Impfung gegen Influenza mit deutlichem Zusatznutzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen