Klare Regeln für Impfung bei Schwangeren
NEU-ISENBURG (mut). Sollen Schwangere gegen H1N1 geimpft werden, wird dafür derzeit nur der adjuvantierte Spaltimpfstoff Pandemrix® empfohlen - zumindest solange, bis es auch einen nicht adjuvantierten Spaltimpfstoff gibt.
Veröffentlicht:Impfen oder nicht impfen? Einerseits sind Schwangere besonders gefährdet für schwere und fatale Infektionsverläufe - sie würden eine Impfung eigentlich dringend benötigen, andererseits gibt es bislang keinen H1N1-Impfstoff, der die Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) erfüllt. So empfiehlt die STIKO, dass Schwangere einen nicht adjuvantierten Spaltimpfstoff erhalten sollten - ein solcher liegt frühestens Mitte November vor.
Derzeit gibt es in Deutschland jedoch nur einen adjuvantierten Spaltimpfstoff (Pandemrix®) und einen nicht adjuvantierten Ganzvirusimpfstoff (Celvapan®). In dieser Situation raten Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Institut zu Pandemrix®, wenn eine Impfung erwogen wird. Der Hintergrund: Die Zulassungsbehörde EMEA hält die Datenlage für ausreichend, um eine Impfung von Schwangeren mit einem adjuvantierten Spaltimpfstoff zu vertreten.
Die Anwendung von Pandemrix® bei Schwangeren ist somit von der Zulassung abgedeckt, berichtet das RKI und tritt somit Ärzte-Funktionären wie Frank Ulrich Montgomery entgegen, die Celvapan® statt Pandemrix® für Schwangere forderten.
Voraussetzung für die Impfung ist jedoch eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Analyse: Besonders gefährdet sind etwa Schwangere mit weiteren Grunderkrankungen, weiteren Kindern im Haushalt oder einem hohen beruflichen Expositionsrisiko.
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