Tuberkulose-Gefahr bei Flüchtlingen

Röntgen muss sein!

Das Tuberkulose-Screening per Röntgen bei Flüchtlingen ist aufwändig, aber alternativlos, betont das Robert-Koch-Institut. Denn: Ein Patient mit offener TB steckt pro Jahr zehn Gesunde an - und in den Aufnahmestationen leben Tausende Menschen dicht an dicht.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Warteschlange von Flüchtlingen vor einem neuen Röntgenbus zur TB-Untersuchung im Juli in Berlin.

Warteschlange von Flüchtlingen vor einem neuen Röntgenbus zur TB-Untersuchung im Juli in Berlin.

© Paul Zinken / dpa

BERLIN. Zum Röntgen-Screening bei Asylsuchenden auf Tuberkulose hat das Robert Koch-Institut (RKI) jetzt nach Paragraf 36 des Infektionsschutzgesetzes fachlich Stellung genommen.

Bei Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen sei die verpflichtende Thorax-Röntgenuntersuchung bei allen Asylsuchenden im Alter über 15 Jahre unverändert sinnvoll, so das RKI in dem Papier.

Die Maßnahme dient dabei weniger zum Schutz in der Bevölkerung - das Risiko, sich bei einem Flüchtling mit einem Infektionserreger anzustecken, bewertet das Robert Koch-Institut nämlich als gering. Das TB-Screening bei Flüchtlingen zielt vor allem auf den Schutz der Menschen selbst ab.

Hohes Risiko in Unterkünften

Denn in den Unterkünften mit engem Kontakt zu Kleinkindern, Schwangeren, Immungeschwächten, Unterernährten und anderen vulnerablen Gruppen ist ein Patient mit aktiver Tuberkulose ein hohes Risiko.

Nach Schätzungen steckt jeder unerkannte Patient mit offener TB pro Jahr zehn Gesunde damit an, so das RKI. Bedenklich seien auch die hohen Raten resistenter Erreger.

Hinzu kommt, dass in den Herkunftsländern die TB-Prävalenz deutlich höher ist als in Deutschland und damit auch die Rate bei Flüchtlingen. Das RKI führt hier Fallfindungsraten in einer Aufnahmeeinrichtung in Trier an: 2014 wurden dort 47 Patienten mit TB diagnostiziert, von denen 22 infektiös waren.

Die Erkrankungsraten variierten von einem TB-Fall unter 660 Albanern bis zu elf Fällen bei 540 Flüchtlingen aus Somalia. Die Fallfindungsraten reichen oft weit über die für das Herkunftsland geschätzten Inzidenzen hinaus, so das RKI.

Für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird im Infektionsschutzgesetz als Voraussetzung für die Bestätigung der TB-Freiheit eine Röntgenaufnahme der Lunge gefordert (Ausnahme: Schwangere).

Sensitivität und Spezifität zum Auffinden einer kulturpositiven Lungentuberkulose liegen hier nach RKI-Angaben bei 87 und 89 Prozent.

Andere Verfahren sind wenig zuverlässig

Die Erkennungsrate liegt bei anderen Verfahren deutlich niedriger: Werden alle tuberkulosespezifischen Symptome wie Husten über mehr als zwei bis drei Wochen erhoben, betragen Sensitivität 70 Prozent und Spezifität 61 Prozent.

Allerdings: In Studien haben mehr als die Hälfte der TB-Patienten keine Symptome angegeben, so das RKI. Nötige Erfahrungen für Interviews, Sprachbarrieren sowie geeignete Erhebungsinstrumente machen eine solche Anamnese auch extrem aufwändig.

Schwierig sei auch der Ansatz einer Triage mit vorgeschalteter Infektionsdiagnostik durch Tuberkulin- oder Interferon-Gamma-Bluttests (IGRA). Hier wäre nur bei positivem Ergebnis zu röntgen.

Das Problem: Es lässt sich nicht zwischen aktiver und latenter TB unterscheiden. Das RKI spricht sich jedoch bei Kleinkindern (unter 5 Jahre), HIV-Infizierten, Kontaktpersonen von TB-Patienten sowie Schwangeren für dieses Verfahren aus.

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