Bei Verdacht auf Vogelgrippe soll Behandlung vor Bürokratie gehen
BERLIN (hak). Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem H5N1-Virus müssen Ärzte für die Untersuchung ihres Patienten mit dessen Krankenkasse klären, ob die Kosten übernommen werden.
Veröffentlicht:Das haben gestern mehrere Kassenvertreter auf Anfrage bestätigt. Das Gesundheitsministerium erklärte dagegen, daß es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Kassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) dazu nicht geben würde.
"Das ist Unfug", sagte Ministeriumssprecher Klaus Vater. Jeder gesetzlich Versicherte habe im Verdachtsfall einer Erkrankung Anspruch auf Diagnose und Behandlung. Vater dementierte damit eine Meldung der KBV (wir berichteten).
Knackpunkt ist: Zahlt der Bund oder zahlen die Krankenkassen? | |
Eigentlicher Hintergrund der Verwirrung um die Kostenübernahme ist die Frage, ob die Untersuchung eines Patienten mit Verdacht auf eine Vogelgrippe-Infektion unter den Seuchen- und Katastrophenschutz fällt.
In diesem Fall müßte der Staat die Kosten übernehmen, sonst die Krankenkasse. Vertreter mehrerer Kassen betonten aber, daß sie in der Praxis die Frage der Kostenübernahme unbürokratisch handhaben werden.
Es gelte "erst die Behandlung, dann die Bürokratie", erklärte BKK-Sprecher Florian Lanz. "Selbstverständlich muß jemand mit dem Verdacht auf Vogelgrippe sofort untersucht werden und natürlich wird der Arzt dann von den Krankenkassen dafür bezahlt." Ob sich die Kassen die Kosten dann gegebenenfalls von einem Dritten erstatten lassen, dürfe für Ärzte und Patienten keine Rolle spielen. "Arzt und Patient müssen wissen: Die Untersuchung wird bezahlt", sagte Lanz.