Kommentar

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Stell‘ Dir vor, es ist Kindergesundheitsgipfel und kaum jemanden interessiert’s. Zugespitzt könnte so die Überschrift über den 1. Deutschen Kindergesundheitsgipfel lauten, der heute Nachmittag in Tutzing zu Ende geht.

Das ZDF hat mit seinem Bericht über den Gipfel im „heute Journal“ gestern Abend klare Prioritäten gesetzt. Sehr gut! Es ging um Arzneimittelversorgung, um die ökonomischen Rahmenbedingungen, um DRG, fehlende Fachkräfte und die Ohnmacht von Ärzten, Eltern mit ihren schwerkranken Kindern abweisen zu müssen. Realität in deutschen Kliniken, wenn es heißt, dass in den vergangenen Jahren etwa 16 pädiatrische Stationen geschlossen werden mussten, weil das Personal fehlte.

Das wirft die Frage nach den Rechten von Kindern auf. Seit knapp 30 Jahren gilt die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen auch in Deutschland. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, darauf hatte sich die große Koalition in ihrem Vertrag verständigt. Bis Ende des Jahres soll es einen Formulierungsvorschlag geben. Frage: Warum dauert das so lange?

Lesen Sie dazu auch: Kindergesundheit: Mehr Rechte für Kinder in Kliniken!

Mehr zum Thema

20-Jahres-Vergleich

Auch Kinder mit Typ-1-Diabetes kommen früher in die Pubertät

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert