Mehr Kontrollen für Apotheken?

Unangemeldete Prüfung durch Amtsapotheker, Plausibilitätskontrollen durch den Fiskus: Das fordern Experten als Konsequenz aus dem Zyto-Skandal.

Veröffentlicht:

Patienten, die möglicherweise gestreckte Therapien aus der Bottroper Apotheke bekamen, die bei Zytostatika manipuliert haben soll, fordern Konsequenzen aus den Vorgängen. Verstöße gegen die Regeln bei der Herstellung von Parenteralia müssen künftig erschwert, das Entdeckungsrisiko muss erhöht werden, sagt Jürgen Heckmann von der Arbeitsgemeinschaft Bottroper Selbsthilfegruppen. "Wir brauchen deutlich höhere Schwellen."

Für unbedingt notwendig hält er die Einführung unangemeldeter Kontrollen durch die Amtsapotheker. "Außerdem wäre es sinnvoll, wenn die Rückläufer, also die nicht verwendeten Medikamente, regelhaft einer Überprüfung zugeführt würden", betont Heckmann. Das Finanzamt sollte den Wareneingang und Warenausgang regelmäßig einer Plausibilitätskontrolle unterziehen. So würde es schneller auffallen, wenn eingekaufte und abgegebene Mengen nicht übereinstimmen. Die Krebs-Selbsthilfegruppen und der Paritätische Wohlfahrtverband haben diese Forderungen im Sommer zum Gegenstand einer Online-Petition an den Deutschen Bundestag gemacht. "Sie schlummert noch bei den zuständigen Gremien", sagt er.

Heckmann hat im Jahr 2010 selbst vier Zubereitungen aus der Apotheke bezogen, also vor dem Zeitraum, auf den sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erstrecken. Er hat viel mit anderen Patienten gesprochen. Die Reaktionen auf den Skandal seien sehr unterschiedlich. "Manche reagieren mit Wut und sind aggressiv, andere sind depressiv und ziehen sich zurück." Besonders schlimm ist für viele die Ungewissheit: Sie wissen nicht, ob sie manipulierte Chemotherapien erhalten haben, und, wenn ja, welche Folgen das für sie hat. Bei Nachfragen an ihre Ärzte haben die Patienten sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. "Manche werden schon am Telefon von den Mitarbeiterinnen abgewimmelt", berichtet Heckmann. Er sieht hier die Politik und die Ärztekammern in der Pflicht. Jeder Patient, der Auskunft haben will, müsse diese auch bekommen.

Heckmann hält aber nichts davon, alle Patienten offensiv darüber zu informieren, dass sie eventuell gepanschte Krebsmedikamente erhalten haben. "Jeder hat auch das Recht auf Nichtwissen." Wie er seien Betroffene geschockt, dass so etwas passieren konnte, betont Heckmann. "Wir setzen uns dafür ein, dass sich das in Zukunft ändert." (iss)

Lesen Sie dazu auch: Apotheker vor Gericht: Prozess um gepanschte Zytostatik beginnt

Mehr zum Thema

Hämatologe gibt Tipps

Krebspatienten impfen: Das gilt es zu beachten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hämatologe gibt Tipps

Krebspatienten impfen: Das gilt es zu beachten

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie

Eine pulmonale Beteiligung bei Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (CED) kann sich mit Stridor, Husten, Dyspnoe und Auswurf manifestieren. Sie zeigt in der Lungenfunktionsprüfung meist ein obstruktives Muster.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Wenn der entzündete Darm auf die Lunge geht