Krankenkasse fordert Hautkrebsscreening ab 20
Eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für das Hautkrebs-Screening strebt der BKK Landesverband Bayern an.
Veröffentlicht:MÜNCHEN (sto). Die derzeit geltende Altersgrenze von 35 Jahren für das Hautkrebsscreening wollen die bayerischen Betriebskassen auf 20 Jahre absenken. Zudem soll das Zeitintervall für Risikogruppen auf anderthalb Jahre verkürzt werden, fordert der Landesverband.
Hintergrund sind die Ergebnisse aus einem Modellprojekt der BKKen in Bayern, bei dem mehr als 100 000 Menschen untersucht wurden. Alle verdächtigen Befunde wurden histologisch abgeklärt. Gegebenenfalls wurde dann auch noch eine zweite Meinung eingeholt. Rund ein Viertel der histologisch bestätigten Hautkrebserkrankungen wurden bei unter 35-Jährigen gefunden, berichtete Professor Wilhelm Stolz vom Städtischen Klinikum München-Schwabing. Zudem habe die Studie gezeigt, dass ein Hautkrebs-Screening im Abstand von zwei Jahren, wie seit 2008 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen, bei Versicherten mit geringem Risiko zu einer Überversorgung führt. Ein Basis-Screening in größeren Zeitintervallen sei hier ausreichend.
Die Erkenntnisse aus dem Modellvorhaben und die Erhebungen aus anderen Studien sollten möglichst rasch in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) für das Hautkrebs-Screening berücksichtigt werden, forderte der Vorstand des BKK Landesverbandes Bayern, Werner Rychel. Ein entsprechender Antrag werde noch vor Jahresende beim GBA eingebracht. Zugleich kritisierte Rychel, dass es nicht der Komplexität des Krankheitsbildes entspreche, Hautkrebsvorsorge auch von Allgemeinärzten, Internisten, Praktischen Ärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung vornehmen zu lassen: "Die Fehlerquote durch falsch positive und lebensbedrohliche falsch negative Befunde ist bei Nicht-Dermatologen höher", sagte er.
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