Dermatologie

Berufskrankheiten der Haut: Prävention zeigt nachhaltige Wirkung

Über das Hautarztverfahren können Dermatologen den Berufsgenossenschaften frühzeitig Verdachtsfälle auf Berufskrankheiten unter ihren Patienten melden. Das Präventionsinstrument hat sich bewährt, zieht der Berufsverband Deutscher Dermatologen anlässlich der gegenwärtigen Aktionswoche Haut&Job Bilanz.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Dermatologen sind – neben Hausärzten – für viele betroffene Arbeitnehmer die erste Anlaufstelle, wenn es um die Prävention oder den Verdacht auf eine beruflich bedingte Erkrankung der Haut geht.

Dermatologen sind – neben Hausärzten – für viele betroffene Arbeitnehmer die erste Anlaufstelle, wenn es um die Prävention oder den Verdacht auf eine beruflich bedingte Erkrankung der Haut geht.

© 35007 / getty-Images / iStock

BERLIN/OSNABRÜCK. 25.000 berufliche Ekzemerkrankungen, 8000 berufsbedingte Hautkrebsfälle jährlich – unter den Berufskrankheiten nehmen Hauterkrankungen nach Angaben des Berufsverbandes Deutscher Dermatologen (BVDD) mit knapp 40 Prozent die Spitzenstellung ein. Die beruflich erworbene Krankheit bei diesen Hauterkrankungen führt unter anderem dank des Hautarztverfahrens nur in 2,7 Prozent der Fälle dazu, dass die Betroffenen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen. Darauf hat Professor Swen Malte John, Leiter der Universitätshautklinik Osnabrück, anlässlich der gegenwärtigen, von ihm initiierten Aktionswoche "Haut&Job" im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" verwiesen.

Wichtige Säule im Versorgungsalltag

"Die gewissenhafte Versorgung von Menschen mit beruflichen Hauterkrankungen hat in den dermatologischen Praxen einen hohen Stellenwert", fasst John die Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage unter den BVDD-Mitgliedern zusammen, an der 332 Hautärzte teilgenommen haben.

Demnach betrachte rund die Hälfte der teilnehmenden Hautärzte die Versorgung von Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen als einen wichtigen Bestandteil ihrer Praxis. Nur vier Prozent halten die Früherkennung und Behandlung von beruflich bedingten Hautproblemen für "uninteressant".

"Die Umfrage zeigt auch, dass die behandelnden Dermatologen sich als Anwälte ihrer Patienten verstehen, die diesen helfen, die Ansprüche, die sie an die gesetzliche Unfallversicherung haben, umzusetzen", so John weiter. So hätten 72 Prozent der befragten Hautärzte angegeben, regelmäßig einen Hautarztbericht zu erstatten, 20 Prozent machen dies gelegentlich.

Hautärzte und Betriebsärzte haben die Möglichkeit, bei Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung einen Hautarztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) zu schicken. Er enthält wichtige Befunde und Untersuchungsergebnisse, auf deren Grundlage der Hautarzt einen Behandlungsauftrag durch die BG bekommt. So können berufliche Hautbelastungen frühzeitig erkannt und behandelt sowie vorbeugende Hautschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Hautarztbericht und Diagnostik werden zu Lasten der BG abgerechnet. Wie John betont, handelt es sich bei dem Hautarztbericht um ein rein präventives Instrument, für das die Ärzte die Zustimmung des Patienten einholen müssen. Das Hautarztverfahren ist nicht zu verwechseln mit der in Paragraf 202 SGB VII verankerten ärztlichen Pflicht, den begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit mitzuteilen.

Seminare und Kurmaßnahmen

"40 Prozent aller Meldungen beruflicher Erkrankungen in Deutschland gehen auf das Konto Haut. Das gibt uns Dermatologen eine besondere Verantwortung, die wir auch wahrnehmen", betont der Osnabrücker Dermatologe. Dazu zählt unter anderem die Kenntnis der vielfältigen Angebote im Rahmen des Hautarztverfahrens. "Hierzu gehören – neben einer umfassenden Betreuung durch den behandelnden Dermatologen – auch ergänzende Angebote wie Hautschutzseminare und gegebenenfalls eine stationäre Kurmaßnahme", erläutert John. So kennen laut BVDD-Umfrage 85 Prozent der Befragten Dermatologen Hautschutz-Schulungsseminare und 80 Prozent stationäre Heilverfahren. Die häufigsten berufsbedingten Krankheitsbilder, die Hautärzte zu sehen bekommen, seien durch Feuchtarbeit ausgelöste Handekzeme, Kontaktallergien sowie durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs, der seit dem 1. Januar 2015 als Berufskrankheit (BK 5103) anerkannt ist.

"Werden bei einem Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung frühzeitig alle Register gezogen, die dem Hautarzt bei der Behandlung zur Verfügung stehen, können die Betroffenen in den allermeisten Fällen in ihrem angestammten Beruf bleiben", unterstreicht John. Das bestätigten die Umfrageergebnisse: 76 Prozent der Befragten erlebten demnach selten oder nie, dass Patienten mit berufsbedingten Hauterkrankungen ihren Beruf aufgeben müssen.

"Leider weiß bisher nur ein kleiner Teil der betroffenen Patienten, wie umfangreich die ihnen heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Prävention sind. Der behandelnde Dermatologe kann hierüber im Detail aufklären", verdeutlicht John. Gleichzeitig fordert er mit Blick auf das hohe Risiko für hellen Hautkrebs bei Arbeitern in Außenberufen zu mehr Anstrengungen in Sachen Prävention durch die Betriebe auf.

Sorgen um Arbeitsschutz

"Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat alle Arten der UV-Strahlung als krebserregend eingestuft – und zwar in die gleiche Gruppe wie Plutonium und Arsen", hebt John hervor. Vor diesem Hintergrund sei der Arbeitsschutz für Menschen, die draußen tätig sind, häufig nur "rudimentär". "Hier gibt es einfache und zielgerichtete Möglichkeiten für einen besseren UV-Schutz. Diese durchzusetzen ist ein großes Anliegen der Dermatologie", so John.

Seinen Angaben zufolge prüft zurzeit das Bundesarbeitsministerium, ob man Menschen, die berufsbedingt UV-Strahlung ausgesetzt sind, das Angebot macht, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, um frühzeitig einen Lichtschaden an der Haut zu erkennen.

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