Tag des Sonnenschutzes

Deutsche haben Angst vor Hautkrebs – und Falten

Eine Umfrage hat ergeben, wie wichtig den Bürgern der UV-Schutz ist. Insbesondere aus Angst vor Karzinomen der Haut schmieren die Deutschen sich fleißig ein – und bekommen trotzdem Sonnenbrand.

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Frau am Strand: Sonnencreme ist bei den Bundesbürgern die beliebteste Sonnenschutz-Variante.

Frau am Strand: Sonnencreme ist bei den Bundesbürgern die beliebteste Sonnenschutz-Variante.

© glisic_albina / stock.adobe.com

KÖLN. Die Bundesbürger fühlen sich gut über die schädliche Sonnenwirkung aufgeklärt. Obwohl sie über Präventionsmaßnahmen also gut Bescheid wissen, fürchten sie sich aber vor Hautkrebs. 43 Prozent der Erwachsenen hierzulande haben Angst davor, an einem Melanom zu erkranken, wie das Marktforschungsunternehmens YouGov am Dienstag in Köln mitteilte. Andererseits gab nicht einmal jeder Dritte an, mindestens alle zwei Jahre zum Hautkrebsscreening (HKS) zu gehen.

Acht von zehn der von YouGov Befragten gaben an, sich vor zu hoher Sonnenstrahlung zu schützen. Jeder Vierte bekommt nach eigenem Bekunden jedoch regelmäßig Sonnenbrand im Sommer.

Welche Produkte benutzen die Bundesbürger am meisten?

Am beliebtesten ist bei den Umfrage-Teilnehmer der Sonnenschutz mittels Sonnencreme (58 Prozent), gefolgt von Sprays (27 Prozent) und am Ende Ölen (drei Prozent). Dabei greift deutlich mehr als jeder Zweite zu Produkten mit hohem Lichtschutzfaktor zwischen 30 und 50. YouGov hatte repräsentativ 2016 Erwachsene in Deutschland befragt.

Neben Hautkrebs sind die Bürger auch über ästhetische Folgen der Sonneneinstrahlung besorgt: Fast jeder Dritte hat Angst vor Falten durch UV-Strahlung. Erst kürzlich hat der TK-Hautkrebsreport ergeben, dass in Deutschland immer häufiger Hautkrebs auftritt: Zwischen 2009 und 2015 nahm die Zahl der Neuerkrankungen mit einem Plattenepithel- oder Basalzellkarzinom um mehr als 50 Prozent zu. Beim malignen Melanom stieg die Inzidenz um mehr als 30 Prozent an.

Ab 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) bekanntlich alle zwei Jahre Anspruch auf ein HKS. Ärzte benötigen dafür nach einer obligatorischen Fortbildung eine Genehmigung durch ihre KV.

Einige Fachgesellschaften, wie etwa die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM), bewerten die Evidenz für einen Nutzen des HKS jedoch als „unzureichend“. (ajo; Mitarbeit: nös)

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