Versorgung schwer psychisch Kranker in Gefahr?

FREIBURG (vdb). Die Versorgung schwer psychisch kranker Patienten in Deutschland ist in Gefahr. Davor warnt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) vor allem mit Blick auf den neuen EBM. Trotz deutlicher Fortschritte in den Behandlungsmöglichkeiten (Pharmako-, Psycho- und Soziotherapie) auch schwer erkrankter Patienten, etwa mit Depressionen, Schizophrenien oder Abhängigkeitserkrankungen, fürchtet die DGPPN Versorgungsengpässe.

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Professor Mathias Berger, Präsident der DGPPN, prognostiziert unter Berufung auf Untersuchungen seiner Kollegin Dr. Christa Roth-Sackenheim (Der Nervenarzt 11-2003), daß es künftig weniger ambulant tätige Psychiater/Nervenärzte geben wird.

Restriktive Zeitkontingente verschlimmern das Problem

Zudem vermutet er, daß die für die Betreuung der Patienten notwendigen Zeitkontingente durch den neuen EBM eher schlechter als besser werden, schreibt er in einem Brief. Dabei untermauert die DGPPN ihre Prognose mit folgender Rechnung: Aus den Daten des Bundesgesundheitssurveys (2001) gehe hervor, daß die 12-Monats-Präferenz für psychische Erkrankungen bei Erwachsenen bei ungefähr 30 Prozent liegt. Bei einer vorsichtig geschätzten 25prozentigen Behandlungsindikation ergebe sich daraus eine Patientenzahl von etwa fünf Millionen.

Nach aktuellen Zahlen versorgen 4800 Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie/Nervenärzte 1,9 Millionen Patienten pro Quartal. Im Klartext: Pro Patient stehen dem behandelnden Arzt 40 Minuten zur Verfügung. Im Vergleich dazu versorgen 15 000 Psychologische Psychotherapeuten 520 000 Patienten pro Quartal. Pro Patient stehen dem Therapeuten 600 Minuten zur Verfügung.

Eine Auflistung der Ausgabenanteile für die entsprechenden EBM-Leistungen (EBM-Kapitel GII bis GV) unterstreicht, so die DGPPN, dieses Mißverhältnis: 18 Prozent der Ausgabenanteile entfallen auf die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung, 53 Prozent auf die Richtlinienpsychotherapie.

Über eine weitere Ungleichbehandlung zwischen Psychiatern und Psychotherapeuten beklagt sich die DGPPN - vor allem mit Blick auf die künftigen Arbeitszeiten. Nach Entscheidung des Bundessozialgerichts wird das Gehalt der Richtlinienpsychotherapeuten auf der Grundlage einer 36-Stunden Woche kalkuliert. "Das bedeutet einen Minutenwert von etwa einem Euro", so Berger. Bei allen anderen Arztgruppen - also auch Psychiater/Nervenärzte - errechnet sich das Arztgehalt auf der Grundlage einer 51-Stunden-Woche. Dabei haben KBV und Kassen die kalkulatorische Arztminute mit 0,78 Euro festgelegt.

Das bedeutet: Ein Therapeut, der sich ausschließlich auf die Richtlinienpsychotherapie konzentriert, kann mit 36 Stunden Wochenarbeitszeit das gleiche Jahres-GKV-Einkommen erzielen wie ein Psychiater mit einer 51-Stunden-Wochenarbeitszeit. Hier könnten falsche finanzielle Anreize gesetzt werden. Professor Berger: "Wenn er dann noch der Versorgungsnotwendigkeit der großen Patientenzahlen nachkommt und seine Arbeitsleistung entsprechend erhöht, wird er dafür durch die degressive Vergütung im schlechtesten Fall mit zehn Prozent des angemessenen Honorars bestraft."

51-Stunden-Regelung muß aufgeweicht werden

Aus diesem Grund fordert die DGPPN gleiche Vergütung (Minutenwert) für psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung und für Richtlinienpsychotherapie. Darüber hinaus sollten Psychiater/Nervenärzte die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit auf über 51 Wochenstunden ohne Abstaffelung der Vergütung auszudehnen. Nur so könne die bereits jetzt schon existierende Unterversorgung zu einem geringen Maße aufgefangen werden.

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