DGPPN-Kongress

Die Psychotherapie und ihre Nebenwirkungen

Auch Psychotherapien haben Nebenwirkungen, allerdings werden diese bislang kaum erfasst oder beschrieben. Dies soll sich nun ändern.

Von Thomas Müller Veröffentlicht:
Psychotherapie: Wegen eingeschränkter Selbsthilfefähigkeit und emotionaler Instabilität entsteht bei Patienten oft eine Abhängigkeit vom Therapeuten.

Psychotherapie: Wegen eingeschränkter Selbsthilfefähigkeit und emotionaler Instabilität entsteht bei Patienten oft eine Abhängigkeit vom Therapeuten.

© Getty Images/Wavebreak Media

BERLIN. Was wirkt hat auch Nebenwirkungen - dieser Grundsatz gilt auch für die Psychotherapie. Allerdings tun sich Therapeuten bislang schwer, Nebenwirkungen tatsächlich als unerwünschte Effekte zu sehen.

Viele Nebenwirkungen werden eher als unvermeidliche und manchmal sogar als erwünschte negative Effekte betrachtet, die für einen erfolgreichen Therapieverlauf nötig sind.

Kein Wunder also, dass bei einem Symposium zu Nebenwirkungen der Psychotherapie auf dem DGPPN-Kongress in Berlin unterschiedliche Auffassungen und Begrifflichkeiten aufeinander prallten. Einigkeit bestand zumindest darin, dass es Nebenwirkungen gibt und diese von Misserfolgen der Therapie abzugrenzen sind.

Professor Rainer Hellweg von der Charité in Berlin differenzierte auf dem Symposium zwischen Nebenwirkungen, die er als eine unbeabsichtigte, negative Auswirkung einer Therapie sah und Therapieschäden.

Als Beispiele für Nebenwirkungen nannte er etwa eine starke, aber vorübergehende Abhängigkeit vom Therapeuten aufgrund einer eingeschränkten Selbsthilfefähigkeit und emotionalen Instabilität.

Kommt es zu einer dauerhaften Abhängigkeit oder einer malignen Regression, wenn Patienten also zunehmend vor den Anforderungen der Außenwelt flüchten, sei dies jedoch ein Therapieschaden. Auch der zwanghafte Wunsch eines Patienten, ein Kindheitstrauma zu suchen, das für alle aktuellen Probleme verantwortlich ist, falle in diese Kategorie.

In ähnlicher Weise könne die negative Haltung mancher Therapeuten zur Pharmakotherapie zu Nebenwirkungen oder gar Schäden führen, wenn Therapeuten etwa von einer leitliniengerechten Arzneitherapie abraten oder den Patienten nahe legen, ihre Medikamente abzusetzen, damit diese nicht die anstehende Psychotherapie beeinträchtigen.

Hellweg nannte Untersuchungen zu sozialmedizinischen Gutachten, nach denen ein Fünftel der zuvor psychotherapeutisch behandelten Patienten, die zur Beurteilung einer Berufsunfähigkeit anstehen, noch gar keine Arzneitherapie erhalten hatte - oft sei ihnen eine solche nicht einmal empfohlen worden.

Eine ähnliche Einteilung der Nebenwirkungen schlug Professor Michael Linde von der Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation an der Charité Berlin vor. Er sieht zunächst unerwünschte Ereignisse als Überbegriff für alle unerwünschten Vorkommnisse parallel zur laufenden Therapie, egal, ob sie durch diese verursacht werden oder nicht.

Sachgemäße oder unsachgemäße Therapie?

Als Nebenwirkungen der Psychotherapie im engeren Sinne bezeichnet er unerwünschte Ereignisse, die durch eine sachgerechte Psychotherapie entstehen. Therapieschäden sind für ihn dagegen negative und anhaltende Konsequenzen einer unsachgemäß erfolgten Behandlung.

Linden nannte ein Beispiel: Wenn Patienten während der Behandlung in Tränen ausbrechen, dann sei dies eine Nebenwirkung der Therapie. Möglicherweise lasse sich diese Nebenwirkung nicht vermeiden oder müsse in Kauf genommen werden, um die Therapieziele zu erreichen. Dann sei es die Pflicht des Therapeuten, auf diese Wirkung hinzuweisen und die Patienten vorher darüber aufzuklären.

Lassen sich die Therapieziele jedoch auch erreichen, ohne die Patienten emotional zu dearrangieren, dann sei es ein Therapiefehler, wenn der Behandler eine solche Reaktion bewusst provoziert oder in Kauf nimmt.

Linden stellte einen Fragebogen vor, mit dem Therapeuten unerwünschte Wirkungen erfassen und klassifizieren können. Er forderte zudem, das Thema Nebenwirkungen bei der Psychotherapeutenausbildung stärker zu berücksichtigen.

Der recht breiten Definition von unerwünschten Wirkungen widersprach nicht zuletzt Professor Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Er sieht vor allem dann ein unerwünschtes Ereignis, wenn in der Therapie Probleme auftreten, die dort nicht gelöst werden können, etwa wenn sich etwa ein Patient bei der Kammer über den Therapeuten beschwert.

Richter sieht jedoch auch die Therapeuten aufgrund des Patientenrechtegesetzes in der Pflicht, offenkundige Fehler zu dokumentieren und sie den Patienten auf Anfrage auch mitzuteilen, etwa wenn der Therapeut einen Patienten gekränkt hat. Dies sollten Therapeuten nicht auf die leichte Schulter nehmen, damit es nicht strafrechtlich gegen sie verwendet werden kann.

Solche Fehler und unerwünschten Wirkungen sind letztlich nicht selten. Bei einer Umfrage unter 70 Patienten der Hochschulambulanz der TU Dresden, die auf dem Kongress vorgestellt wurde, gaben 17 Prozent an, vom Therapeuten verletzt worden zu sein.

Mehr als ein Drittel hatten während der Therapie längere Phasen, in denen es ihnen sehr schlecht ging, in denen sie sich unsicher, labil und wenig belastbar fühlten, jeder siebte Patient hatte zudem Angst, durch die Therapie stigmatisiert zu werden.

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