Vorsichtige Liberalisierung zehn Jahre nach dem Haschisch-Urteil

KARLSRUHE (dpa). Es war eines jener Karlsruher Urteile, die einen empfindlichen Nerv der Gesellschaft trafen: Als das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren, am 28. April 1994, sein "Haschisch-Urteil" bekannt gab, warnten Rechtspolitiker vor falschen Signalen an die Jugend, vor einer Senkung der Hemmschwelle, vor dem Joint als Einstieg in die Drogenkarriere.

Veröffentlicht:

Wenn der Besitz geringer Haschisch-Mengen fortan straflos sein solle, dann könne man auch gleich den Einbruch freigeben, kommentierte sarkastisch der Bund Deutscher Kriminalbeamter.

Dabei war der Richterspruch gar nicht so liberal, wie ihn beispielsweise das Landgericht Lübeck - es hatte das Karlsruher Verfahren angestoßen - mit seiner plakativen Forderung nach einem "Recht auf Rausch" gern gesehen hätte.

Die Richter hatten lediglich höchstrichterlich festgeschrieben, was schon teilweise Praxis war: Der Gelegenheitskiffer mit ein paar Gramm Haschisch in der Tasche sollte nicht gleich mit einem Strafverfahren überzogen werden. Ein Denkanstoß aus Karlsruhe, der bis heute nachwirkt, sagt der Frankfurter Oberstaatsanwalt Harald Hans Körner. Die Verfahren gegen Konsumenten haben seither deutlich nachgelassen.

Doch damals setzte die Politik bei der Drogenbekämpfung auf Härte - auch wenn Experten und Praktiker längst wußten, daß Therapie und Prävention mindestens ebenso wichtig sind. Drogen wurden dämonisiert, egal, ob es sich um die zwar schädlichen, aber vergleichsweise harmlosen Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana oder um verheerende Stoffe wie Heroin handelte. Dennoch setzten sich die Landesjustizminister zähneknirschend zusammen, um, wie von Karlsruhe gefordert, zu einer einheitlichen Praxis im Umgang mit der "geringen Menge" zu finden.

Das haben sie bis heute nicht geschafft. Die Staatsanwälte in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen lassen Konsumenten mit 6 Gramm Haschisch ungestraft davon kommen, in Rheinland-Pfalz dürfen es 10 Gramm sein, in Schleswig-Holstein bis zu 30 Gramm - wobei auch Anklagen unterhalb der Grenzwerte möglich sind, etwa bei Wiederholungstätern.

"Ein Kompromiß ist nicht in Sicht", sagt Körner, Autor eines Kommentars zum Betäubungsmittelrecht. Denn nach wie vor fürchteten Politiker, eine Liberalisierung könne als Cannabis-Freigabe mißverstanden werden. "Dieses Signal fürchtet man wie der Teufel das Weihwasser."

Überhaupt ist keineswegs eindeutig, daß das Haschisch-Urteil ausschließlich in Richtung Liberalisierung gewirkt hätte. Es gibt auch gegenläufige Tendenzen: Sei es in der Schule, bei der Bundeswehr oder auf der Arbeitsstelle - "dort wird auch bei der kleinsten Menge mit der Keule zugeschlagen", sagt Körner.

Die Palette reicht von der Rüge bis zum Rausschmiß. Vorsichtige Lockerungen sind aber seit dem Urteil dennoch zu verzeichnen. Seit 1996 ist - unter engen Voraussetzungen - der Anbau von wirkstoffarmem Nutzhanf erlaubt. Nach wie vor ungeklärt ist der Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken.

Mehr zum Thema

Nach Teil-Legalisierung in Deutschland

Scholz gibt an chinesischer Universität Cannabis-Tipps

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand